Die Thematik wurde bereits in der MGR-Sitzung am 29.04.2021 wie folgt behandelt:
Im Markt Gößweinstein besteht dauerhaft ein Mehrbedarf an 18 Kindergartenplätzen. Diese wurden beim Kindergarten St. Franziskus ab dem 01.09.2020 für die Dauer von 2 Jahren befristet anerkannt (siehe hierzu MGR-Beschluss vom 06.08.2020).
Bei Einrichtung eines Waldkindergartens zur Deckung des dauernden Bedarfes werden sich Einsparungen gegenüber den Investitionskosten beim Bau einer herkömmlichen Einrichtung erhofft. Ein Waldkindergarten wäre wünschenswert und attraktiv für Gößweinstein (siehe Beratung in der MGR-Sitzung am 30.07.2020).
Frau Barbara Kraus aus Ühleinshof hat in der Sitzung am 29.04.2021 die Grundkonzeption eines Waldkindergartens vorgestellt.
Die Belegung der drei Kindertageseinrichtung stellt sich wie folgt dar:
Juli 2021:
Kinderkrippe Kindergarten
unter 3 Jahren 3 – 6 Jahre
St. Franziskus, Gößw. 16 90
St. Erhard, Wichsenstein 12 28
Stempferhof, Gößw. 9 30
Summe: 37 148
ab September 2021 voraussichtlich:
Kinderkrippe Kindergarten
unter 3 Jahren 3 – 6 Jahre
St. Franziskus, Gößw. 24 87
St. Erhard, Wichsenstein 9 26
Stempferhof, Gößw. 8 27
Summe: 41 140
Die aktuelle Bedarfsplanung 2021 des Landratsamtes Forchheim zur Kinderbetreuung im Markt Gößweinstein, welche den Marktgemeinderäten überlassen wurde, ist nach dem sog. „Hildesheimer Bevölkerungsmodell“ erstellt worden.
Diese zeigt bei den 3- bis 6-jährigen im Jahr 2021/2022 einen Bedarf von 143 Plätzen. Dieser erreicht im Jahr 2022/2023 die Spitze mit 153 Plätzen und sinkt über den Bedarf von 146 Plätzen im Jahr 2023/2024 in den folgenden Jahren kontinuierlich auf rund 120 im Jahr 2029/2030.
Frau Kraus hat mitgeteilt, dass sie die Errichtung einer weiteren Kindergartengruppe, einer sog. Waldgruppe, im Kindergarten St. Erhard in Wichsenstein favorisiert. Vom Träger, dem Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Jura e. V. (ASB), wird dieses Ansinnen äußerst begrüßt und es wurde Einigkeit über eine Zusammenarbeit erzielt.
Die weitere Gruppe soll den Betrieb zum 01.09.2022 aufnehmen. Sollte dieser Zeitpunkt nicht zu realisieren sein, ist ein Beginn zum 01.03.2023 vorgesehen. Am Anfang sollten bis zu 15 Kinder die neue Gruppe besuchen. Im Laufe der Zeit ist eine Steigerung der Kinderzahl auf 20 erwünscht. Die Betreuungszeit beginnt um 8:00 Uhr und endet um 13:00 Uhr.
Der Waldplatz soll auf einem Grundstück zwischen Wichsenstein und Ühleinshof eingerichtet werden. Dieses liegt in nur rund 200 m Entfernung vom Kindergarten und ist somit fußläufig leicht erreichbar. Das Bringen und das Abholen der Kinder erfolgen am Kindergarten. Die Errichtung eines Schotterparkplatzes an der Gemeindeverbindungsstraße Wichsenstein – Ühleinshof kann somit entfallen.
Am Waldplatz ist die Aufstellung eines Bauwagens bzw. die Errichtung einer Holzhütte notwendig. Die Größe ist hier nicht vorgegeben. Die Stromversorgung wird über ein Solarpanel gesichert. Weiterhin anzuschaffen sind evtl. ein Komposttoilette, ein Sonnensegel, eine Feuerstelle mit Dreibein sowie Möbel (Tische, Stühle, Regale, Klappbänke, sonstige Sitzgelegenheiten). Eine Veranda wäre ebenfalls zu errichten.
Der Fußweg zum Waldplatz würde über zwei Waldgrundstücke erfolgen, wobei sich eines davon im Eigentum der Katholischen Pfarrpfründestiftung Wichsenstein befindet. Mit den betroffenen Waldeigentümern sind vom Markt Gößweinstein wie auch mit den Eigentümern des Waldplatzgrundstückes Vereinbarungen unter Haftungsausschluss abzuschließen. Die Zuwegung vom Kindergarten ist jährlich durch einen Waldkletterer auf Risiken hin zu überprüfen.
Der Mehrzweckraum im Obergeschoss des Kindergartengebäudes soll als Sturmraum bzw. als Sturmzimmer zu Verfügung gestellt werden. Dieser bzw. dieses würde hierfür maximal bis zu 15-mal im Jahr spontan genutzt werden. Für diesen Raum müsste ein Schrank mit verschiedenen Spielen angeschafft werden.
Die Gesamtinvestitionskosten werden großzügig auf bis zu 120.000,- € geschätzt. Der ASB würde eine Investitionsstütze von 10.000,- € leisten.
Die Vereinbarung mit dem ASB sollte ebenfalls überarbeitet werden.
Am 01.09.2021 ist geplant, einen Vororttermin mit Vertretern des Landratsamtes Forchheim, des ASB, des Landesverbandes Wald- und Naturkindergärten in Bayern e. V. sowie den betroffenen Grundstückseigentümern anzuberaumen, um das weitere Vorgehen abzustimmen.