Betrieb des Höhenschwimmbades Gößweinstein; Festlegung der weiteren Vorgehensweise


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Marktgemeinderatssitzung, 24.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Marktgemeinderatssitzung 24.06.2021 ö 6

Sachverhalt

Das Thema wurde bereits in der Sitzung am 01.10. und 17.12.2020 wie folgt behandelt:

„Sachverhalt:

Zuletzt wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates am 28.05.2020 über den baulichen Zustand (Baumängel/weitere notwendige Arbeiten) des Schwimmbades ausführlich informiert. Auch wurde das Sicherheitskonzept kurz angesprochen. Unter Punkt d) wurden die nächsten Schritte vorgestellt:
  1. Termin mit RA Hacker im Höhenschwimmbad (Sicherheitskonzept)
  2. Termin mit SV Fraas (Behebung der Baumängel/weitere bauliche Verbesserungen)
  3. Termin mit Firma Richter (Behebung der Baumängel/Restzahlung)
  4. Erneute Beratung im MGR (Juni 2020)

Die Arbeitsschritte A – C wurden abgearbeitet. Punkt D liegt für die MGR-Sitzung vor.

A) Sicherheitskonzept:
Eine schriftliche Auswertung hinsichtlich des beauftragten Sicherheitskonzeptes liegt leider bisher, trotz zahlreicher Nachfragen, immer noch nicht vor, da RA Hacker längere Zeit krankheitsbedingt ausgefallen ist bzw. ausfällt. Jedoch wurden vom RA Hacker 4 Punkte genannt, welche er als wichtige und erste Maßnahmen für notwendig erachtet.
Dies sind im Schwimmbad:
  1. Schließung des Zugangs zum Schützenheim (Verwehrung unbefugter Zutritt ins Bad)
  2. Änderung und Erweiterung der gesamten Beschilderung (Badeordnung, Kletterverbot, etc.), mind. 2-sprachig, Gefahrenhinweise, Hinweis keine Badeaufsicht, etc.
  3. Aufstellung einer Notrufsäule
  4. Bauliche Erneuerung (Verbesserung) der gesamten Treppenanlage (Eingang bis Schwimmbecken)
Zu 1.
Der Zugang zwischen Schwimmbad und Schützenheim kann problemlos durch den Bauhof geschlossen werden. Kosten: gleich Null.
Zu 2.
Änderung der Schilder, mind. 2-sprachig und ggf. mit Gefahrenzeichen etc. Kosten: ca. 3.000 €.
Zu 3.
Eine ständige Badeaufsicht (Bademeister/Rettungsschwimmer) wird voraussichtlich derzeit für nicht notwendig erachtet. Daher ist die Aufstellung einer Notrufsäule mit Anschluss an die Rettungsleitstelle (Notruf 112, Rettungsdienst) notwendig (ähnlich wie an Badeseen). Kosten: ca. 6.000 € zzgl. Unterhaltskosten.
Zu 4.
Erneuerung der Treppenanlage vom Eingangsbereich bis zum Schwimmbecken. Hier sollte eine Erneuerung der kompletten Treppenanlage erfolgen, welche auch den heutigen Vorschriften für Treppenanlagen entspricht. Kosten: ca. 80.000 €.

Weitere Maßnahmen können erst nach Vorliegen des Sicherheitskonzeptes mitgeteilt werden.

B) und C) Sanierung und Betrieb des Bades (bauliches)
Um 2021 den Betrieb des Bades wieder zu ermöglichen, ist der bauliche Mangel (Gewährleistungsmangel) von der Firma Richter zu beheben. Jedoch sind nach mehr als 1 Jahr aufwendige Reinigungs- und Wartungsarbeiten, insbesondere an der neu verbauten Technik, notwendig, die von einer Fachfirma ausgeführt werden sollten. Die Kosten können hierfür nur grob geschätzt werden. Da keine Vergleichszahlen vorliegen und ggf. Ersatzteile benötigt werden, werden die Kosten für die Wartung mit ca. 4.000 € angenommen. Hinsichtlich der offenen Schlusszahlung wurde mit der Firma Richter eine Übereinkunft erzielt.
Mit dieser Minimallösung ist jedoch keine Verbesserung der Reinigungsleistung und der Wasserqualität sowie eine Verringerung der umfangreichen täglichen Beckenreinigung gegeben.

Verbesserung Wasserqualität, Reinigungsarbeiten etc.
Wie bereits in der Sitzung des MGR am 28.05.2020 vorgestellt, werden folgende Arbeiten für notwendig erachtet
  • Pflege und Ertüchtigung des Substratfilters (Neptunfilter)
  • Sandfilter und Technik – Nachrüstung
  • Änderungen an der Bestandstechnik und den Becken etc.
Für diese Arbeiten ist mit Kosten in Höhe von ca. 49.000 € netto zu rechnen. Unter Beteiligung des Bauhofs könnten diese Kosten um ca. 3.000 € gesenkt werden.
Ebenso ist eine Verringerung des Reinigungsaufwandes (Zeitersparnis und dadurch Kostenersparnis) zu erwarten, bei gleichzeitiger Verbesserung (klareres Wasser) der Wasserqualität und der Einhaltung entsprechender Parameter.
Die Kosten für die begleitenden Arbeiten eines Ing.-Büros sind hierbei nicht mit eingerechnet und betragen um die 15 % der Baukostensumme.

Eine weitere bauliche Erneuerung der gesamten Gebäude und Verbesserung der Anlage (Außenanlage) wird für notwendig erachtet. Der Umfang und die resultierenden Kosten sind noch nicht ermittelt worden.

D) Erneute Beratung im MGR
Erfolgt in der Sitzung 01.10.2020.

Zusammenfassung:
Das Bad kann mit geringem Kostenaufwand weiter betrieben werden. Jedoch stehen ohne eine zusätzliche Verbesserung der Badewasseraufbereitung dem gegenüber erhebliche Mehraufwendungen an Reinigungsarbeiten (sehr hoher Personalaufwand) sowie ein grünlich gefärbtes Wasser mit Algenbildung (negatives Bild), ein „Schmierfilm“ an Treppen, Beckenboden (Unfallgefahr) und Wänden. Für viele Einheimische hat das Bad dadurch ein NEGATIVBILD.
Ohne eine Verbesserung der Wasserqualität (grünliche Farbe, Verringerung Algen) zu erreichen, sind in den nächsten Jahren weiterhin bauliche Unterhaltungsmaßnahmen an der Wasseraufbereitung (Neptunfilter), der Beckenfolie, teils der vorhandenen alten Technik, Kauf eines leistungsfähigen Reinigungsroboters (Anschaffungskosten ca. 20.000 €) und den Gebäuden (Kiosk, Technikraum etc.) notwendig.

Pächter
In einem Gespräch mit dem Pächter, Herrn Stefan Catalin Sutoi, teilte dieser am 14.09.2020 mit, dass er darum bittet, den Pachtvertrag im gegenseitigen Einvernehmen aufzulösen. Der wesentliche Kündigungsgrund ist, dass der Betrieb des Höhenschwimmbades ohne Eintrittsgelder und erweitertem Kioskbetrieb wirtschaftlich nicht betrieben werden kann. Das Kündigungsschreiben ist inzwischen beim Markt Gößweinstein eingegangen und die Kündigung wird in einem gesonderten Tagesordnungspunkt behandelt.

Beratung:

Der Sachverhalt wird ausführlich erklärt. Jeder Vorschlag ist zulässig, sei er auch noch so abwegig. Auch der Förderverein wurde um Einbringung von Vorschlägen gebeten. Für den Betrieb des Bades würden wohl zwei Arbeitskräfte mit je 4 Arbeitsstunden von Montag bis einschließlich Sonntag in der Zeit von Juni bis September benötigt.
Bei weiterem Erhalt von Stabilisierungshilfe wären die Ausgaben für das Bad als typische freiwillige Leistung auf dem Prüfstand.           

Beschluss:

Der Sachverhalt soll in der Novembersitzung des Marktgemeinderates erneut behandelt werden. Die Fraktionen werden aufgerufen, etwaige Lösungsvorschläge/Betreibermodelle bis Ende Oktober einzubringen.

Abstimmungsergebnis:  14:0

Von den Fraktionsgemeinschaft CSU/JuF ist am 23.10.2020 ein Vorschlag zur Errichtung eines Campingplatzes eingegangen.
Von der SPD-Fraktion ist am 04.11.2020 ebenfalls ein Schreiben mit Vorschlägen eingegangen.
Vom Förderverein Höhenschwimmbad ist am 15.11.2020 auch ein Schreiben mit mehreren Vorschlägen eingegangen.
Zudem ist ein Schreiben des RA Hacker vom 04.12.2020 hinsichtlich des Sicherheitskonzeptes eingegangen.
Alle Schreiben wurden den Marktgemeinderäten überlassen.

RA Hacker stuft das Höhenschwimmbad Gößweinstein günstigstenfalls als Naturbad ein, keinesfalls als Badestelle. (Nr. 1 g, Seite 5 des Schreibens)
Bei einem Naturbad schließt der KSA (Kommunaler Schaden Ausgleich) aus dem Umstand, dass stets ein Vertrag zustande komme (der keine Entgeltlichkeit haben muss), dass eine Aufsicht absolut notwendig sei.
Dies umfasse nicht nur die Wasseraufsicht, sondern auch das Gelände (z. B. Gefahr durch alkoholisierte oder unter Drogen stehende Badegäste).
Ein Rettungsschwimmer sei hier geeignet, aber nicht ausreichend. (Nr. 2 a, Seite 5)
Die DGfdB (Deutsche Gesellschaft für das Badewesen) hat geregelt, dass im Naturbad i.d.R. eine Wasseraufsicht erforderlich sei. Ganz klar ist dies, wenn ein Eintrittsgeld erhoben wird. Dann besteht eine Pflicht dazu.
Eine ständige Wasseraufsicht ist aber dann vermeidbar, wenn die Wassertiefe auf maximal 1,35 m begrenzt wird. Das Höhenschwimmbad liegt nicht deutlich unter dieser Grenze, sondern erreicht diese eben. Damit ist in juristischer Hinsicht nicht gewährleistet, dass damit der Verzicht auf eine Wasseraufsicht „wasserdicht“ ist und einer gerichtlichen Überprüfung sicher standhalten wird. Es wird immer auch auf andere, zusätzliche Gesichtspunkte ankommen. (Nr. 2 c, Seite 6)

Es handelt sich also beim Höhenschwimmbad um einen Grenzfall! Eine für die Zukunft rechtssichere Einschätzung ist deshalb nicht mit der erforderlichen Sicherheit für die Marktgemeinde möglich!

Werden regelmäßige, ausreichende Kontrollgänge organisiert, durchgeführt und dokumentiert, und allen anderen Erfordernissen ausreichend Rechnung getragen, kann das möglicherweise ausreichen.

Ergänzt man dies durch eine leicht erreichbare Notrufsäule, kann dies ein weiterer Schritt in die richtige Richtung sein.

Einschätzung der Verwaltung zum Betrieb des Höhenschwimmbades:

Folgende bauliche Maßnahmen sollten in den nächsten fünf Jahren durchgeführt werden:

2021:

Kassenautomat:                                                        20.000,- €
Treppensanierung:                                                        80.000,- €
Reinigungsgeräte/-roboter:                                                20.000,- €
Beschilderung, Zaun, Werkzeuge usw.:                                15.000,- €

Summe:                                                                                135.000,- €

Folgejahre:

Sanierung der Badtechnik:                                                                150.000,- €
(Neptunfilter, Sandfilter inkl. Technik, Änderung an der Bestandstechnik, Phosphatfällung)        

Gebäudesanierung                                                                        250.000,- €
(teilweiser Fensteraustausch, Toiletten und Duschen für Besucher als auch Personal, Außenfassade, Innenwände, Innen- und Außentüren, Treppenanlage, evtl. Bodenbeläge)

Gelände und Infrastruktur                                                                200.000,- €
(Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitung Wasser, Stromleitung, Demontage Heizung mit Öl und Öltank, Kiosk, Beleuchtung, Pflastern der Wegefläche zu Besucherduschen, Abtrennung Müllbehältereinhausung, barrierefreier Zugang, Änderung Bepflanzung)

Anzumerken ist, dass in den o. g. Kosten keine Ausgaben für Attraktivitätssteigerung enthalten sind.

Neben den Kosten für die baulichen Anlagen werden die Kosten für den laufenden Betrieb wie folgt beziffert:

Bisherige jährliche Betriebskosten                                                        35.000,- €
(Wasser, Abwasser, Strom, Sonstiges)

Zusätzliche jährliche künftige Kosten durch eigenes Personal:

Arbeitsstundenanfall:

Badeaufsicht für Wasser und Gelände:                                        9 h badetäglich
bei 120 Badetagen:                                                                1.350 h
Jahresarbeitsstunden netto für Vollzeitkraft:                                        1.775 h
Jahreskosten Vollzeitkraft:                                                        40.000,- €
anteilig:                                                                        24.000,- €        
       
Reinigungskraft für Becken und Gelände:                                5 h täglich
bei 150 Tagen:                                                                1.000 h
Jahresarbeitsstunden netto für Vollzeitkraft:                                        1.775 h
Jahreskosten Vollzeitkraft:                                                        40.000,- €
anteilig:                                                                        18.000,- €

Reinigungskraft für Toiletten und Duschen:                                3 h badetäglich
bei 120 Badetagen:                                                                480 h
Jahresarbeitsstunden netto für Vollzeitkraft:                                        1.775 h
Jahreskosten Vollzeitkraft:                                                        40.000,- €
anteilig:                                                                        8.000,- €        

Personalkosten Summe:                                                        50.000,- €

Die jährlichen Kosten bei Betrieb des Bades durch eigenes Personal belaufen sich somit auf inklusive 15.000,- € für Unvorhergesehenes auf rund 100.000,- €.

Insgesamt muss jede Position doppelt besetzt werden, sodass insgesamt wohl 6 Personen neu einzustellen sind.  

Personalkosten für den Kioskbetrieb sind nicht enthalten.

mögliches Eintrittsgeld:

120 Badetage x 50 Besucher x 2,50 € Eintrittsgeld                                15.000,- €  

Beratung:

Vorab wir mitgeteilt, dass beim Betrieb des Bades mindestens die oben genannten Kosten anfallen werden. Der Marktgemeinderat müsse sich deshalb entschieden, ob er mit allen Konsequenzen hinter dem Bad stehe.
Es wird eingewendet, dass keine Rechtssicherheit bestehen würde. Dies müsste in einem ersten Schritt geklärt werden.
Regelmäßige Kontrollgänge sind auf jeden Fall notwendig. Dies kommt der Stellung einer Badeaufsicht gleich. Der Aufwand für die Beckenreinigung könnte durch die Anschaffung eines entsprechenden Reinigungsgerätes minimiert werden. Jedenfalls ist die Einschaltung eines Ingenieurbüros notwendig.
Es sollte das bürgerschaftliche Engagement wie in den Ortsteilen genutzt werden. Dies würde im Falle des Bades jedoch nur eine kleine Entlastung bedeuten. Es stehen Ausgaben von 1 Mio. in den nächsten fünf Jahren im Raum. Es ist eigenes Personal nötig. Es wird von sechs Personen ausgegangen, welche zum Teil nicht Vollzeit beschäftigt wären.
Zudem entsteht noch ein enormer Koordinations- und Verwaltungsaufwand. Die entscheidende Frage ist, ob sich der Markt Gößweinstein dies leisten könne. Ein Millionengrab wird erwartet.  Der Erhalt von Stabilisierungshilfe ist gefährdet. Beim vorhandenen Sicherheitslevel bewege man sich im Grenzbereich. Das sog. 3-Säulen-Modell mit Förderverein, Pächter und Markt Gößweinstein wird angesprochen.
Die Sicherheit der Besucher genießt höchste Priorität. Ein Gespräch mit RA Hacker und dem Förderverein wird deshalb als sinnvoll erachtet.
Die Einschätzung bzw. Anregungen von RA Hacker sowie die angesetzten Ausgaben befinden sich eher im unteren Niveau.
Das bisherige Betriebsmodell war hinsichtlich der Sicherheit immer eine Gratwanderung. Man sollte eventuell eine kurzfristige Lösung im Blick haben.
Es wird allgemein darauf hingewiesen, dass eine Schwimmlehrerin wegen eines Todesfalles beim Schwimmunterricht zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. Einige Marktgemeinderäte wollen deshalb nicht für Sicherheitsdefizite verantwortlich gemacht werden.
Ein Ende mit Schrecken wäre deshalb besser als ein Schrecken ohne Ende. Angesichts der aktuellen Corona-Pandemie ist die Haushaltsentwicklung mittelfristig nicht absehbar.
Die Einrichtung eines Arbeitskreises bzw. das Abhalten einer Klausurtagung wird empfohlen.
Die Haftung für die Sicherheit liegt beim Ersten Bürgermeister und den Marktgemeinderäten (Kollektivhaftung). Die Einsetzung eines Pächters hat sich nicht bewährt. Soll das Bad weiter betrieben werden, müssen ordentliche Finanzmittel aufgewendet werden.
Die Grundsubstanz des Bades befindet sich in einem schlechten Zustand. Die geförderten umliegenden Bäder befinden sich in einem besseren Zustand.
Da eine Abnahme des ehrenamtlichen Engagements absehbar ist, wird künftig ein Anstieg der Aufgaben für den Markt Gößweinstein erwartet.
Parallelen zum Hallenbad werden erkannt. Hier wurde seinerzeit eine Unterschriftenliste zum Erhalt des Bades abgegeben. Es haben zum Großteil jedoch Personen unterschrieben, welche das Bad nicht besucht haben.
Eine weitere Parallele ist auch der vorhandene Investitionsstau, welcher letztendlich auch zur Schließung des Hallenbades mit beigetragen hat. Das sog. 3-Säulen-Modell unter Einbeziehung eines Pächters ist ebenfalls vom Hallenbad bekannt. Dieses hat dort auf Dauer auch nicht funktioniert. Letztendlich ist hier der Markt Gößweinstein die einzige Säule, welche noch übrig ist. Dieser hatte dann die Kosten zu tragen. Ähnlich verhält es sich beim Freibad.
Soll das Bad betrieben werden, ist davon ausgehen, dass die Kosten in Gänze grundsätzlich vom Markt Gößweinstein zu tragen sind.
Dem Höhenschwimmbad wurde es zudem an Attraktivität für Jugendliche fehlen.
Ohne Förderung der Sanierungskosten wird keine Chance gesehen, das Bad zu sanieren und weiter zu betreiben. Sollte eine Förderung erhalten werden, würde diese Chance bei 50 % stehen.
Die Sanierung sollte dann für die Jahre 2022 und 2023 geplant werden.
Eine Förderung im jetzigen Programm war nach Aussage von MdB Schwarz nicht möglich. Der Schwellenwert für Investitionen liegt hier bei 1 Mio. €.
Besucherzahlen für das Bad wurden von den bisherigen Pächtern nicht geliefert. Eine hohe Frequentierung erfährt das Bad vor allem durch Kletterer kurz vor Betriebsschluss.
Die Hinzuziehung eines privaten Investors wird vorgeschlagen.
Bei Wiedereröffnung des Bades im Jahr 2011 war das Ziel, einen Freizeitbereich mit Bademöglichkeit zu schaffen. Die dafür aufzuwendenden Kosten sollten sich bei einem Minimum bewegen. Dieses Ziel sollte auch heute noch verfolgt werden.
Es wird erwähnt, dass das ehemalige Hallenbad einer vernünftigen Nutzung zugeführt werden konnte.
Auch wird erwähnt, dass die Mitglieder des Fördervereins nicht repräsentativ für die Bevölkerung des Marktes seien. In der Region gebe es zu viele Bäder als direkte Konkurrenz.
Dem wird entgegnet, dass das Höhenschwimmbad ein Bad für die Region sei. Alle Bäder in der Umgebung haben verschiedene Ausrichtungen.
Zudem wüssten die Besucher um den Zustand des Bades und würden deshalb auch nicht mehr erwarten.
Einen Campingplatz zu errichten, zählt nicht zu den Aufgaben des Marktes. Der Vorschlag wird deshalb nicht weiterverfolgt.
Einhellig wird die Meinung vertreten, dass die Einrichtung eines Arbeitskreises sinnvoll ist. Die Fraktionen sollen hierfür bis zum Jahresende jeweils ein Mitglied und einen Stellvertreter benennen.“

Der Arbeitskreis Höhenschwimmbad mit den Mitgliedern Manfred Hänchen, Markus Neuner, Maximilian Sebald, Bernhard Vogel (Marktgemeinderat), Martin Redel, Clemens Schrüfer (Förderverein) Manfred Neuner, Hanngörg Zimmermann (Rathaus) hat in den Sitzungen am 16.01., 20.01., 04.02., 03.03., 17.03., 24.03., 31.03. und 14.04.2021 getagt. Die Ausarbeitung des Arbeitskreises vom April 2021 wurde den Marktgemeinderatsmitgliedern zu der Sitzung überlassen.
Zusammengefasst wurden vom Arbeitskreis folgende Vorschläge unterbreitet bzw. Feststellungen getroffen:

1. Vorrangig wird das Betreiberkonzept durch gemeindeeigenes Personal (Betrieb und Pflege) als Übergangslösung weiterverfolgt. Es soll längerfristig das Betreiberkonzept auf Basis einer neuen Verpachtung bevorzugt werden.
 
2. Das Bad wird von Dienstag bis Freitag von 14.00 bis 19.00 Uhr sowie an den Wochenenden und Feiertagen und in den bayerischen Sommerferien von 10.00 bis 19.00 Uhr geöffnet. Ansonsten ist das Bad am Montag geschlossen.
Dies gilt wie bisher bei entsprechender Wetterlage.

3. Für den Betrieb des Bades fallen jährliche Personalkosten in Höhe von 55.000,- € an. Die Viertel Stelle für die Verwaltung des Bades wird als zu hoch angesehen. Es werden fünf Mitarbeiter (ohne Verwaltung) benötigt, die in Teilzeit angestellt sind. Rein rechnerisch ergibt sich eine Erhöhung um 1,2 Stellen.
 
4. Eintrittsgeld wird nicht verlangt.      

5. Es soll ein Pächter gesucht werden, der das Kiosk und das Bad betreibt.      

6. Die in der Sitzung am 17.12.2020 dargestellten Kosten sind grundsätzlich belastbar. Es sind jedoch Posten enthalten, die derzeit nicht erforderlich sind.
 
7. Die jährlichen Betriebsaufwendungen erhöhen sich von derzeit jährlich 35.000,- € auf 100.000,- €.    

8. Das Bad kann mit einem vertretbaren Restrisiko für die Verantwortlichen auch weiterhin betrieben werden. Ein Weiter so, wie der bisherige Betrieb, ist nach aktueller Kenntnislage und v.a. aufgrund des BGH-Urteils aus dem Jahr 2017 nicht mehr vertretbar.

9. Eine Badeaufsicht ist nicht notwendig. Es wird lediglich eine Geländeaufsicht benötigt. Entscheidende Argumente hierfür sind die begrenzte Beckentiefe und die weitere entgeltfreie Nutzungsmöglichkeit.  
 
10. Die Erstellung, Bewertung und Umsetzung eines Sicherheitskonzeptes ist zwingend erforderlich.

11. Ein Sicherheitscheck durch eine fachkundige Person der Deutschen Gesellschaft für naturnahe Badegewässer e. V. (DGfnB) mit Kosten in Höhe von 990,- € wird empfohlen.

12. Die Mitgliedschaft in der DGfnB mit einem jährlichen Beitrag in Höhe von 360,- € wird empfohlen.

13. Zur Gewährleistung des erforderlichen Sicherheitsstandards und für Baumaßnahmen müssen in den nächsten fünf Jahren nochmals 500.000,- € angesetzt werden.

14. Alles in allem spricht sich der Arbeitskreis Höhenschwimmbad dafür aus, das Gößweinsteiner Höhenschwimmbad unter den vorgenannten Parametern weiter zu betreiben.

Beratung

Die kommenden Herausforderungen beim Betrieb des Bades lassen sich grob in 3 Punkte aufteilen:
1. laufende Kosten
2. Investive Maßnahmen
3. Sicherheitskonzept

Da derzeit kein Pächter zu Verfügung steht, wurden die Kosten für eigenes Personal bei der Betrachtung durch den Arbeitskreis herangezogen.
Die Kostenschätzung aus dem Dezember 2020 muss überarbeitet werden.

Es wird festgestellt, dass das Bad in den nächsten Jahren viel Geld kosten wird und eine hohe Arbeitsbelastung für die Verwaltung bedeutet. Der Wert des Bades lasse sich aber nicht messen. Vielmehr handelt es sich hier um einen ideellen Wert, welcher sowohl für den Fremdenverkehr als auch für die einheimische Bevölkerung wichtig ist. Dies werde auch an der hohen Mitgliederzahl des Fördervereins von über 200 deutlich. Es wird auch weiterhin naturnahes Baden in intakter Landschaft geboten. Ziel ist die Wiedereröffnung. Es soll ein zuverlässiger Pächter gesucht werden, welcher auch den einen Kiosk betreibt.
Sollte das Bad zeitnah nicht mehr eröffnet werden, besteht die Gefahr, dass es überhaupt nicht mehr eröffnet wird.
Da Gößweinstein Stabilisierungsgemeinde ist, ist eine Komplettsanierung nicht möglich. Es i st mit der DGfnB zu klären, ob eine Badeaufsicht zu stellen ist.
Das Bad ist als touristisches Highlight erhaltenswert. Die Finanzierungsschwierigkeiten erinnern an die vergleichbare Situation mit dem Hallenbad. Dennoch sollte der Weiterbetrieb das Ziel sein, obwohl Schwierigkeiten bei der Umsetzung zu erwarten sind. Der Erhalt von möglichen Förderungen sollte geprüft werden. Der Sicherheitscheck durch die DGfnB bietet keine Rechtssicherheit, minimiert jedoch ein etwaiges Haftungsrisiko vor Gericht.
Über eine Zahlung an den möglichen Pächter, wie es auch bei anderen Bädern praktiziert wird, sollte nachgedacht werden.
Das Potenzial des ehrenamtlichen Bürgerengagements sollte genutzt werden.
Das Bad ist seit 10 Jahren Erfolgsstory. Den Bürgern wird für das ehrenamtliche Engagement gedankt. Dieses Engagement soll auch Grundlage für den künftigen Betrieb sein. Trotz Erhalt von Stabilisierungshilfe handelt es sich hier um eine notwendige Struktureinrichtung, wie es auch in anderen Kommunen der Fall ist.
Teilweise haben Marktgemeinderäte „Bauchschmerzen“ bei einem Wiederbetrieb. Ob eine Rückzahlung von Stabilisierungshilfe möglich sei, wird verneint. Der mögliche Verzicht auf Erhebung von Eintrittsgeld wird kritisiert.

Beschluss

Die Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für naturnahe Badegewässer e. V. wird beantragt. Gleichzeitig wird bei der DGfnB ein Sicherheitscheck beauftragt.
Es sind qualifizierte Fachbüros zu beauftragen, die hinsichtlich des Betriebes des Bades (Schwimmbadtechnik usw.) Hilfestellung geben sowie den Sanierungsumfang feststellen.
Eine Wiedereröffnung des Höhenschwimmbades mit Beginn der Freibadsaison 2022 wird angestrebt.    
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 05.07.2021 10:22 Uhr