Fl.Nr. 259, Gmkg. Kleingesee; Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 7. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.07.2021 ö 7

Sachverhalt

Auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 259 der Gemarkung Kleingesee ist der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport geplant, wofür die Bauvoranfrage gestellt wird.

Nach telefonischer Mitteilung vom 19.07.2021 soll das Wohnhaus sowie der Carport nun mehr in südliche Richtung verschoben werden, so dass die Gebäude auf der Wohnbaufläche, wie sie im Flächennutzungsplan dargestellt ist, errichtet werden. Ursprünglich war der überwiegende Teil der Gebäude außerhalb der dargestellten Wohnbaufläche vorgesehen. Aus dem Flächennutzungsplan alleine kann jedoch ein Baurecht nicht abgeleitet werden. Vielmehr ist entscheidend, wie die tatsächliche Bebauung dort gegeben ist. Auf den Fl.Nrn 258 und 259 befindet sich derzeit keine Bebauung, sondern nur in Richtung der Straße Kleingesee-Vogelberg und Kleingesee-Oberer Vogelberg. Die räumliche zusammenhängende Bebauung ist mit dem geplanten Bauvorhaben nicht mehr gegeben (städtebauliche Anbindung fehlt), da zwischen dem Grundstück Fl.Nr. 257/3 und dem geplanten Bauplatz eine Baulücke von mindestens 1 – 2 Bauplätzen entsteht und der Neubau für die nächsten Jahre alleine steht (auf der rechten Straßenseite). Nach Auskunft der Antragstellerin wird die Baulücke in den nächsten 10 Jahren bebaut werden.

Die Wasserversorgungs- sowie die Abwasserentsorgungsleitungen grenzen an das Baugrundstück Fl.Nr. 259 an, sind jedoch bei überlangen Hausanschlüssen über eine Sondervereinbarung (Kostenübernahme durch Antragsteller) zu erschließen.

Die Erschließungsstraße Kleingesee-Oberer Vogelberg mit der Fl.Nr. 266 ist im Wegebestandsverzeichnis als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet, eine Aufstufung (Teilfläche von 157 m Länge) zur Ortsstraße scheiterte bisher an den Einwänden (fehlende Zustimmung) vieler Anlieger.

Eine Zustimmung für diese Bauvoranfrage kann somit derzeit nicht erteilt werden.

Als Alternative wird eine Bebauung auf Fl.Nr. 258, Gmkg. Kleingesee, im südwestlichen Teil des Grundstückes (angrenzend an die bestehende Bebauung) vorgeschlagen.

Beratung

Es wird der Selbstbindungsbeschluss für den Markt Gößweinstein angesprochen, worin man eine Innenverdichtung anstelle einer Außenbebauung zu beachten hat. Mit der Bebauung im oberen Bereich würden Baulücken entstehen, welche vermutlich erst in den nächsten 10 Jahren bebaut werden würden. Diese Baulücken würden somit in den nächsten Jahren gegen den Selbstbindungsbeschluss sprechen. Vorstellbar wäre, wenn die Fl.Nr. 258 und 259 entlang der Erschließungsstraße in den nächsten 3 – 5 Jahren bebaut werden würde. Hierzu bedarf es aber der Zustimmung des Grundstückseigentümers und einem städtebaulichen Vertrag, in dem bei Nichteinhaltung der Vorgaben ein Kaufrecht für den Markt Gößweinstein eingeräumt wird.
Angesprochen wird, ob es sich nur um eine Bebauung entlang der Erschließungsstraße handelt oder könnte man sich auch eine vollständige Bebauung beider Grundstücke vorstellen.
Hierzu wird mitgeteilt, dass man sich seitens des Marktes Gößweinstein dies vorstellen könnte, scheitert aber am Einverständnis des Grundstückseigentümers, da auch die Restflächen noch landwirtschaftlich genutzt werden.

Beschluss

Für die Bauvoranfrage Neubau eines Einfamilienwohnhaus mit Carport auf der Fl.Nr. 259 der Gemarkung Kleingesee wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht erteilt. Grund hierfür ist die isolierte Lage des geplanten Bauvorhabens (städtebauliche Anbindung fehlt).
Eine Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 258, Gmkg. Kleingesee, im Bereich der bestehenden/angrenzenden Bebauung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2021 13:35 Uhr