Fl.Nr. 265/11, Gmkg. Gößweinstein; Errichtung eines Wintergartens als Anbau an das bestehende Zweifamilienwohnhaus und Carportneubau


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 7. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.07.2021 ö 6

Sachverhalt

In der Bau- und Umweltausschuss vom 17.12.2020 wurde bereits der Bauvoranfrage für den Wintergarten zugestimmt, welcher zwischenzeitlich durch das Landratsamt genehmigt wurde.
Der Wintergartenanbau mit einer Grundfläche von ca. 3,50 m x 6,00 m soll an das bestehende Wohnhaus angebaut werden, um zusätzlichen Wohnraum zu gewinnen.
Gegenüber der ursprünglichen Planung vom letzten Jahr ist nun ein Stellplatz und ein Carport für 2 PKWs hinzugekommen.

Die Bauvorhaben befinden sich innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „A“ Stempferhof – Büchenstock – Steinacker, von welchem Befreiungen wie folgt benötigt werden:
  1. Überschreitung der festgelegten Baugrenzlinie in südöstliche Richtung (für Wintergarten)
  2. Dachneigung 15° (für Wintergarten), Carport (10°) anstelle 25 – 40 °
  3. Dachform Pultdach anstelle Satteldach (bei beiden Bauvorhaben)
  4. Errichtung des Carports und Stellplatzes außerhalb der Baugrenzen
  5. Dacheindeckung (Wellblech graue Farbe/Photovoltaik)
Durch die beiden Bauvorhaben und die Überschreitung der Baugrenzen werden nachbarliche Belange nicht beeinträchtigt.

Beschluss

Folgenden beantragten Befreiungen für den Wintergartenanbau den Stellplatz und Carport wird nach § 31 Abs. 2 BauGB:
  1. Überschreitung der festgelegten Baugrenzlinie in südöstliche Richtung (für Wintergarten)
  2. Dachneigung 15° (für Wintergarten), Carport (10°) anstelle 25 – 40 °
  3. Dachform Pultdach anstelle Satteldach (bei beiden Bauvorhaben)
  4. Errichtung des Carports und Stellplatzes außerhalb der Baugrenzen
  5. Dacheindeckung (Wellblech graue Farbe /Photovoltaik)
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „A“ Stemperhof – Büchenstock – Steinacker zugestimmt.
Für die beantragten Bauvorhaben auf Fl.Nr. 265/11 der Gemarkung Gößweinstein wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2021 13:35 Uhr