Antrag auf Rodung von Wald auf einer Teilfläche von Fl.Nr. 49/2, Gmkg. Wichsenstein


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 7. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.07.2021 ö 4

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 49/2 ist der Neubau eines Wohnhauses geplant. Es ist deshalb die Rodung des vorhandenen Waldes auf dem Grundstück vom Eigentümer nach Art. 9 BayWaldG beantragt worden. Die zu rodende Fläche beträgt ca. 600 qm, die Gesamtfläche des Grundstückes 1.448 qm.
Im Flächennutzungsplan ist der Wald für die Erholung in der Intensitätsstufe 2 und für den Bodenschutz eingestuft. Aus Sicht der Verwaltung kann einer Rodung zugestimmt werden, da hier mit der Rücknahme des Waldes ein Wohnhausneubau verwirklicht werden kann und auch der Wald nicht soweit an die bereits bestehende Bebauung dann reicht.

Beschluss

Gegen die Rodung der Waldfläche von ca. 600 qm auf dem Grundstück Fl.Nr. 49/2 der Gemarkung Wichsenstein werden keine Einwendungen erhoben, wenn ein positiver Vorbescheid für den Wohnhausneubau auf diesem Grundstück erteilt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2021 13:35 Uhr