Fl.Nr. 49/2, Gmkg. Wichsenstein; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 7. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.07.2021 ö 3

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 49/2 der Gemarkung Wichsenstein soll ein neues Wohnhaus entstehen. Vom Antragsteller wird deshalb für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses (KG, EG und DG) eine Bauvoranfrage gestellt.
Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Waldfläche ausgewiesen und tatsächlich auch zur Hälfte bewaldet. Um das Grundstück bebauen zu können, wurde vom Antragsteller für eine Teilfläche des Nachbargrundstückes Fl.Nr. 48 und des Baugrundstückes ein Antrag auf Rodung gestellt.

Bewertung des Grundstückes
Das Grundstück befindet sich innerhalb der geschlossenen Ortslage von Wichsenstein und grenzt an die Kreisstraße FO 37 an. An einer Seite und auf der gegenüberliegenden Straßenseite des Grundstückes grenzt die vorhandene Bebauung an, so dass das Grundstück als Baulücke gesehen werden kann.
Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Waldfläche dargestellt, der Plan spricht somit gegen eine Bebauung. Ein Antrag auf Rodung der Waldfläche wurde deshalb gestellt. Die Erschließung des Grundstückes (Wasser, Abwasser, Straße) ist gesichert.
Die Nutzung des Grundstückes für eine Wohnbebauung ist somit vorstellbar.

Beschluss

Die Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 49/2 der Gemarkung Wichsenstein wird unter der Voraussetzung, dass die notwendigen Rodungsanträge genehmigt werden, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2021 13:35 Uhr