Fl.Nr. 1649/4, Gmkg. Stadelhofen; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.06.2021 ö 5

Sachverhalt

Für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1649/4 der Gemarkung Stadelhofen werden vom Bebauungsplan „Bösenbirkig 1“ Befreiungen nach § 31 Abs 2 BauGB wie folgt beantragt:
  1. Überschreitung Höhenlage OK Kellerdecke über den höchsten Punkt des anstehenden, natürlichen Geländes von max. 20 cm auf 39 cm (Mehrhöhe 19 cm)
  2. Überschreitung der Geländeaufschüttung von max. 50 cm auf 75 cm (Mehrhöhe 25 cm).
Die beiden Befreiungen werden damit begründet, dass das Wohnhaus behindertengerecht und deshalb ohne Stufen errichtet werden soll. Bei Absenkung der Gebäudehöhen würde Wasser in Richtung Garage und Hauseingang laufen. Ein sicherer Zugang, insbesondere im Winter,  wäre durch die Absenkung nicht gegeben. Aufgrund der geringen Überschreitungen wird deshalb um Befreiung gebeten. Die Erschließung des Baugrundstückes ist gegeben.

Beschluss

Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bösenbirkig 1“ für die:
  1.  Überschreitung der Höhenlage OK Kellerdeck über den nächsten höchsten Punkt des anstehenden natürlichen Geländes von max. 20 cm auf 39 cm
  2.  sowie der Überschreitung der Geländeaufschüttung von max. 50 cm auf 75 cm wird nach § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.
Für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1649/9 der Gemarkung Stadelhofen wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.06.2021 10:06 Uhr