Fl.Nr. 847, Gmkg. Gößweinstein; Errichtung einer Garage mit Werkstatt


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.06.2021 ö 3

Sachverhalt

Die geplante Garage mit Hobbywerkstatt soll auf dem Grundstück Fl.Nr. 847 errichtet werden. Das Baugrundstück befindet sich innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Büchenstock Erweiterung“ mit 1. Änderung. Von den Festsetzungen des Bebauungsplans werden Befreiungen beantragt:
  1. Errichtung des Gebäudes außerhalb des Baufensters
  2. Zufahrt zum Garagengebäude über öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Straßenraumeingrünung
Die notwendigen Befreiungen werden wie folgt begründet:
Zu a)        Für die benötigten Fahrzeuge (Oldtimer) werden Unterstellplätze, Lagerraum und eine Hobbywerkstatt benötigt. Ursprünglich war ein Anbau direkt an die bestehende Garage des Wohnhauses angedacht. Diese Idee wurde verworfen, da das Gesamtgebäude die Maßstäblichkeit des bestehenden Bebauungsplans gesprengt hätte. Somit kam letztendlich nur ein neues separates Gebäude in Frage. Das neue Gebäude wurde so angeordnet, dass es sich in Lage, Form und Größe gut in die umgebende Bebauung einfügt und somit die Maßstäblichkeit des Baugebietes bewahrt. Das Gebäude stellt eine Abrundung der bestehenden Bebauung dar.
Zu b)        Die Zufahrt zum Garagengebäude, welche über die öffentliche Grünfläche erfolgen muss, verkleinert diese um ca. 7 qm. Die Ersatzfläche kann östlich im Anschluss an die Einfahrt auf dem Baugrundstück angelegt werden.
Aus Sicht der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass die Errichtung des Gebäudes komplett außerhalb des vorgegebenen Baufensters  erfolgt. Eine solche Befreiung wurde bisher für dieses Baugebiet noch nicht erteilt. Vorstellbar ist, dass sich das Gebäude mit entsprechender Eingrünung gut in das Baugebiet einfügt und somit die Befreiungen erteilt werden können.

Beratung

Es werden folgende Punkte in der Beratung angesprochen/diskutiert:
  • Überbauung des öffentlichen Straßenbegleitgrünstreifens (Ausgleichsfläche)
  • zusätzliche Grünflächenversiegelung durch das Bauvorhaben auf dem Baugrundstück
  • Fassadengestaltung in Holz – sollte später nicht wie eine Feldscheune (verwitterte graufarbige Holzverkleidung) wirken, sondern dem Wohngebiet angepasst sein
  • Abstandsfläche zu Fl.Nr. 846
  • Mögliche Ausweitung des Baugebietes auf Fl.Nr. 846 und 847
  • Die Höhenlage des Gebäudes
  • Errichtung des Garagengebäudes außerhalb eines Baufensters
  • Die Größe und Eigenständigkeit der Garage mit Werkstatt

Beschluss

Für die Errichtung einer Garage mit Hobbywerkstatt (keine gewerbliche Nutzung) werden von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Büchenstock Erweiterung“ mit 1. Änderung die Befreiungen für:
  1. Errichtung des Gebäudes vollständig außerhalb des Baufensters
  2. Überbauung der öffentlichen Grünfläche (Straßenraumeingrünung)
nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt. Für die Überbauung der öffentlichen Grünfläche ist eine Ersatzfläche nachzuweisen. Das Gebäude/Grundstück ist in östliche Richtung (zur freien Landschaft) einzugrünen.
Das gemeindliche Einvernehmen wird für das Bauvorhaben auf Fl.Nr. 847 nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

Datenstand vom 17.06.2021 10:06 Uhr