Das geplante Bauvorhaben auf den Fl.Nrn. 135 und 140 der Gemarkung Wichsenstein war bereits in der Sitzung vom 30.04.2019 Gegenstand der Beschlussfassung im Bau- und Umweltausschuss. Das gemeindliche Einvernehmen wurde damals nicht erteilt, da zahlreiche Fragen zur Pferdehaltung offen waren und eine Privilegierung nicht gegeben war.
Zwischenzeitlich wurde vom Antragsteller eine erhebliche Umplanung (Erweiterung) für die Pferdehaltung mit Reitbetrieb vorgenommen. Vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Bamberg wurde zwischenzeitlich auch bestätigt, dass es sich beim Antragsteller um einen landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des § 201 BauGB handelt.
Nachstehende Fragen blieben in der Sitzung vom 30.04.2019 offen, die nun beantwortet werden können:
- Wieviel Pferde sollen gehalten werden?
Offenstall bis zu 12 Pferde
- Handelt es sich um eigene Pferde, Gastpferde oder teils teils?
Derzeit 2 eigene und 2 Gastpferde
- Handelt es sich um eine Hobbypferdehaltung, gewerbliche Pferdehaltung oder um eine Pferdehaltung im Rahmen der Landwirtschaft?
Seitens des AELF wurde mitgeteilt, dass es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt
- Wie erfolgt die Frischwasser- und Abwasserentsorgung?
Die Frischwasserversorgung erfolgt über eine vorhandene Zisterne, die noch erweitert werden soll.
Die Erschließung mit Abwasser ist nicht vorgesehen. Für die Verrichtung von Notdurft ist ein DixiKlo vorgesehen, was als einfache Lösung dient.
- Wie erfolgt die Zufahrt in den Wintermonaten und auch für Gäste?
Die Zufahrt erfolgt über den bestehenden öffentlichen Feld- und Waldweg, welcher im Rahmen der Flurbereinigung ausgebaut wird. Die Sicherstellung des Winterdienstes (Schneeräumung) ist Sache der Antragsteller. Dies wurde in einer Vereinbarung über den Wegeunterhalt für den Zufahrtsweg am 03.05.2021 notariell beurkundet.
- Mistlege ist aus den Planunterlagen nicht ersichtlich
Auf dem Grundstück ist eine überdachte Mistlege mit ca. 66 qm im Bereich des Pferdestalles geplant
Auf Nachstehendes wurde in der damaligen Behandlung noch hingewiesen:
- Der Betrieb befindet sich sehr weit im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet.
Dies ist nach wie vor der Fall. Die Untere Naturschutzbehörde hat sich das Baugrundstück zwischenzeitlich angesehen und eine entsprechende Kompensationsfläche festgelegt.
- Ggf. mögliche Störung des Wildes und Beeinträchtigung der Jagdausübung
Dies kann der Fall sein und ist im Rahmen der Erteilung der Baugenehmigung zu prüfen/werten.
- Es fehlen alle Nachbarunterschriften
Die Nachbarunterschriften sind auf den Planunterlagen nicht mehr erforderlich.
Für die Zufahrt (über öffentlichen Feld- und Waldweg, derzeit Fl.Nr. 139) zum Betriebsgrundstück wurde mit dem Antragsteller eine „Übernahme von Wegeunterhaltungsverpflichtungen, Bestellung einer Reallast und einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit“ vereinbart und am 03.05.2021 notariell beurkundet.
Darin sind insbesondere die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten für den künftigen neuen Weg, der im Rahmen der Flurbereinigung errichtet wird, beschrieben.