Bericht des Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.02.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.04.2021 ö 2

Sachverhalt

Bericht des Bürgermeisters


Für nachstehende Bauvorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen in eigener Zuständigkeit erteilt:

  1. Fl.Nr. 1923/2, Gmkg. Gößweinstein;
Ersatzbau für baufällige Scheune und neue Überdachung
  1. Fl.Nr. 1008/3, Gmkg. Stadelhofen;
Neubau eines Wochenendhauses
  1. Fl.Nr. 48/2 u. 48/1 T, Gmkg. Kleingesee;
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen
  1. Fl.Nr. 48/1 und 48/2 T, Gmkg. Kleingesee;
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen
  1. Fl.Nr. 490, Gmkg. Stadelhofen;
Dachgeschossausbau im bestehenden Wohnhaus (im Genehmigungsfreistellungsverf.)
  1. Fl.Nr. 340, Gmkg. Gößweinstein;
Neubau Biomasseheizkraftwerk Gößweinstein (im Genehmigungsfreistellungsverf.)

Alle Bauvorhaben wurden bereits an das Landratsamt Forchheim zur weiteren Bearbeitung, bzw. Kenntnisnahme übersandt.


Kanalanschluss für das Baugrundstück Fl.Nr. 228, Gmkg. Gößweinstein;
Dringliche Anordnung für die Anschlussarbeiten

Für das Baugrundstück Fl.Nr. 228 ist ein Anschluss an den öffentlichen Abwasserkanal sicher zu stellen. Ausgangslage hierfür war nur, dass ein Abzweig am Hauptkanal vorhanden war. Es wurde deshalb mit den Anschlussarbeiten am Abzweig beim Hauptkanal begonnen, um evtl. feststellen zu können, ob bereits ein Hausanschluss für das Grundstück Fl.Nr. 228 vorhanden ist. Erst nach großzügiger Freistellung des Abzweiges beim Hauptkanal wurde ersichtlich, dass eine Hausanschlussleitung vom Hauptkanal bis in das betreffende Baugrundstück mit ca. 11 m Länge zu verlegen ist. Die weiteren Grabungsarbeiten der nächsten Tage erfolgten unter erschwerten Bedingungen, da teils fester Fels zum Vorschein kam und den Einsatz eines Meißelbaggers (6 Std.) erforderlich machte. Zudem zeigte sich auf, dass noch mehrere Leitungen (2 x Strom, Wasser, Telefon) die Kanaltrasse queren und somit vorsichtig gearbeitet werden muss. Gegenüber der Ausgangslage zeigte sich nun klar ab, dass mit hohen Anschlusskosten zu rechnen ist, die die Wertgrenze von 10.000,00 EUR für die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln durch den 1. Bürgermeister übersteigen wird. Da nun die Bauarbeiten im vollen Gange waren und nicht mehr gestoppt werden konnten, wurde im Rahmen einer Dringlichen Anordnung nach Art. 37 Abs. 3 GO die Weiterführung der Arbeiten beschlossen. Die Gesamtkosten für den Kanalhausanschluss betrugen 12.345,25 EUR.


Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.02.2021, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Es wurde der Auftrag für die gesamtheitliche Zustandsbewertung (Leistungsbereich 1) für das Kanalnetz im Hauptort Gößweinstein an das Sachverständigenbüro Schneeberg & Kraus in Höhe von 19.500,00 EUR vergeben.


Hinweis auf eine mögliche BUA-Sitzung am 29.04.2021:
Im Zuge des Wasserleitungsbaus in Gößweinstein sollen auch Mängel am öffentlichen Kanal mit behoben werden. Von der Verwaltung wird derzeit geprüft, ob diesbezüglich noch eine Auftragsvergabe (Beschluss) notwendig ist. Sollte dies der Fall sein, wird vor der Marktgemeinderatsitzung am 29.04.2021 eine Bau- und Umweltausschusssitzung abgehalten.
Um Terminvormerkung wird gebeten.

Datenstand vom 26.04.2021 08:23 Uhr