Erteilung von Schifffahrtsgenehmigungen für das gewerbliche Bootfahren auf der Wiesent; Stellungnahme des Marktes Gößweinstein


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Marktgemeinderatssitzung, 25.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung 25.03.2021 ö 10

Sachverhalt

Mit Schreiben des Landratsamtes Forchheim vom 04.03.2021 wurde mitgeteilt, dass diesem seit Ende Februar 2021 die Anträge der Aktiv Reisen GmbH, der Kajak Mietservice Wiesenttal GmbH sowie von Leinen Los auf Erteilung von Schifffahrtsgenehmigungen für das gewerbliche Bootfahren auf der Wiesent vorliegen.
Im Hinblick auf das wasserrechtliche Verfahren wurde im Auftrag des Landkreises Forchheim eine Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet „Wiesenttal mit Seitentälern“ und das Vogelschutzgebiet „Felsen- und Hangwälder in der Fränkischen Schweiz“ durchgeführt, die abschließend am 03.03.2021 erstellt werden konnten.
Zusammenfassend hat das Landratsamt Forchheim ein Arbeitspapier zum Bootskonzept der Verleiher sowie den im Rahmen der Verträglichkeitsprüfungen erarbeiteten Maßnahmen zur Schadensbegrenzung erstellt.
Eine Einladung zum „Runden Tisch“ am 26.03.2021 ist dem Markt Gößweinstein zugegangen.
Der Markt Gößweinstein hat die Möglichkeit, sich bis zum 01.04.2021 zu äußern.

Der Marktgemeinderäten wurden das Schreiben des Landratsamtes Forchheim vom 04.03.2021, das Arbeitspapier für das Bootskonzept vom 03.03.2021, die beiden Zusammenfassungen der beiden FFH-Prüfungen (FFH-Gebiet und SPA-Gebiet) sowie die E-Mail eines Antragstellers überlassen.

Der Zusammenfassung der beiden Prüfungen hat ergeben, dass nach den vorliegenden Erkenntnissen mit dem Vorhaben selbst keine erheblichen Beeinträchtigungen weder des FFH-Gebietes 6233-371 „Wiesenttal mit Seitentälern“ noch des Vogelschutzgebietes (SPA) 6233-471 „Felsen- und Hangwälder der Fränkischen Schweiz“ in ihren für die Erhaltungsziele oder Schutzzwecke maßgeblichen Bestandteile verbunden sind. Unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Wirkungen, z. B. aus Tourismus und Freizeit, werden vorsorglich Schadensbegrenzungsmaßnahmen durchgeführt.
Damit kann eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes des Lebensraumtyps 3260 sowie der Arten Bachneunauge und Groppe ausgeschlossen werden. Die Verbesserung der Erhaltungszustände dieser Schutzgüter ist gewährleistet.
Weiterhin kann durch diese Maßnahmen eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes von Eisvogel und Zwergtaucher ausgeschlossen werden. Die Verbesserung der Erhaltungszustände beider Arten ist gewährleistet.      

Beratung

Die Einigung der beteiligten Parteien über die Nutzung der Wiesent wird begrüßt. Eine Koexistenz der verschiedenen Nutzer ist so gewährleistet.
Es wird bemängelt, dass die Aspekte der Angler wohl nicht hinreichend berücksichtigt wären. Dem wird entgegnet, dass auf Interessen der Angler schon seit Jahren Rücksicht genommen wurde. So wären zeitliche Beschränkungen der Bootsnutzung auf die Angler zurückzuführen. Vertreter derer Interessen sind auch regelmäßig zum Runden Tisch geladen.
Die Nutzung der Wiesent durch auswärtige  Bootsverleiher fällt unter den Gemeingebrauch und ist nicht reguliert. Die ortsansässigen Kanubetriebe hingegen müssen durch die Genehmigungspflicht Einschränkungen hinnehmen. Das Unverständnis über diese ungerechte Regelung wird deutlich zum Ausdruck gebracht.
Von den einheimischen Betrieben wurden Einschränkungen angeboten, um unbefristete Betriebsgenehmigungen zu erhalten. So herrscht Planungssicherheit für die Personalrekrutierung.
Wichtig ist, dass der Natur kein Schaden zugefügt wird. Da der Tourismus das Lebenselixier für Gößweinstein ist, ist dies von größerer Bedeutung.

Beschluss

Die Ergebnisse der beiden FFH-Prüfungen (FFH-Gebiet und SPA-Gebiet) werden zur Kenntnis genommen. Dem Arbeitspapier für das Bootskonzept vom 03.03.2021 wird zugestimmt. Die absehbare Einigung der beteiligten Parteien wird ausdrücklich begrüßt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.03.2021 14:33 Uhr