Änderung Bebauungsplan "Sandbühlein"; Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 15.05.2018
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Marktgemeinderatssitzung, 25.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 15.05.2018 folgenden Beschluss gefasst:
„Das Verfahren zur Änderung der Festsetzungen des Bebauungsplanes Sondergebiet Nahversorgung „Sandbühlein“ wird zur Ermöglichung der Errichtung einer Arztpraxis eingeleitet.“
Das ursprüngliche Bauvorhaben, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Arztpraxis zu errichten, wird nicht mehr verfolgt. Vielmehr ist geplant, die Arztpraxis in der Badangerstraße zu errichten. Eine Fortführung des Bebauungsplanänderungsverfahrens ist deshalb nicht mehr notwendig.
Beschluss
Der wie folgt lautende Beschluss des Marktgemeinderates Gößweinstein vom 15.05.2018
„Das Verfahren zur Änderung der Festsetzungen des Bebauungsplanes Sondergebiet Nahversorgung „Sandbühlein“ wird zur Ermöglichung der Errichtung einer Arztpraxis eingeleitet.“,
wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.03.2021 14:33 Uhr