Aufstellung des Bebauungsplanes "Biomasseheizkraftwerk" auf dem Grundstück Fl.Nr. 340, Gmkg. Gößweinstein A. nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB B. nochmalige Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. nochmalige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB D. Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Marktgemeinderatssitzung, 25.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung 25.03.2021 ö 5

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Gößweinstein hat zum Sachverhalt bereits folgende Beschlüsse gefasst:

22.01.2019:

„Zur Ermöglichung der Errichtung eines Biomasseheizkraftwerkes wird der Aufstellung eines Bebauungsplanes in Gößweinstein zugestimmt.
Es soll ein „sonstiges Sondergebiet (SO)“ ausgewiesen werden. Der Plan erhält den Namen „Biomasseheizkraftwerk“.
Die Anpassung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.
Das Plangebiet umfasst das Grundstück Fl. Nr. 340, Gmkg. Gößweinstein.
Es wird wie folgt begrenzt:
Im Norden: durch das Grundstück Fl. Nr. 339, Gmkg. Gößweinstein
Im Osten: durch das Grundstück Fl. Nrn. 805, Gmkg. Gößweinstein
Im Süden: durch das Grundstück Fl. Nrn. 802, Gmkg. Gößweinstein
Im Westen: durch das Grundstück Fl. Nrn. 7/5, Gmkg. Gößweinstein

Die anfallenden Kosten sind durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages von der Antragstellerin zu übernehmen.“

30.07.2019:

„Dem vorliegenden Entwurf der Ingenieursgesellschaft Weyrauther vom 30.07.2019 zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Biomasseheizkraft“ mit integriertem Grünordnungsplan wird zugestimmt.

Es soll Folgendes festgesetzt werden:
Fl.Nr. 340, Gmkg. Gößweinstein: sonstiges Sondergebiet Nutzung erneuerbarer Energie (SO NEE)
Die Entwürfe sind Grundlage der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung.“

18.02.2020

„Der Entwurf des Bebauungsplanes „Biomasseheizkraftwerk“ vom 18.02.2020 wird unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse gebilligt.

Er ist mit Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.“  

28.01.2021:

„Der Marktgemeinderat Gößweinstein billigt unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse den vom Büro Weyrauther, Bamberg, ausgearbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan "Biomasseheizkraftwerk" in der Fassung vom 28.01.2021.
Der Entwurf des Bebauungsplanes "Biomasseheizkraft" mit Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB wird die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf zwei Wochen verkürzt.“

Der Entwurf wurde in der Zeit vom 22.02.2021 bis 08.03.2021 nach § 3 Abs. 2 BauGB nochmals öffentlich ausgelegt. Ebenso fand eine nochmalige Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB statt und es wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB nochmals beteiligt.

Die Beschlussvorschläge sind nachfolgend abgebildet.

A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Einwände der Öffentlichkeit liegen nicht vor.

B. Abstimmung mit Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

Nr.
Gemeinde
Stellungnahme
(Datum)
Keine Stellungnahme abgegeben

Keine Einwände
Keine weitere Beteiligung erwünscht
1
Ahorntal

X


2
Pottenstein



X
3
Obertrubach



X
4
Egloffstein
18.02.2021

X

5
Pretzfeld

X


6
Ebermannstadt
17.03.2021

X

7
Wiesenttal

X


8
Waischenfeld
18.02.2021

X


C. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

1. Landratsamt Forchheim, FB 41, Bauamt rechtlich, 08.03.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

2. Landratsamt Forchheim, FB 44, Umweltschutz, 08.03.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

3. Landratsamt Forchheim, FB 32, Straßenverkehr, 08.03.2021

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die genannten Forderungen wurden bereits in den früheren Beteiligungsrunden/Beschlüssen gewürdigt. Der Beschluss vom 28.01.2021 behält weiter seine Gültigkeit.

Abstimmungsergebnis: 14:0

4. Landratsamt Forchheim, FB 42, Untere Naturschutzbehörde, 08.03.2021

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Querverweise zur Gehölzliste an den Ziffern 6.1, 6.2 sowie 6.6 (Richtig: 6.8) des Bebauungsplanes werden mit aufgenommen.
Ein entsprechender Hinweis, dass diese Ausgleichsflächen dem Bayerischen Landesamt für Umwelt für die Aufnahme in das Ökoflächenkataster zu melden sind, ist in der Begründung schon aufgenommen.

Abstimmungsergebnis: 14:0

5. Wasserwirtschaftsamt Kronach, 24.02.2021

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Angaben zu den DWA-Merk- bzw. Arbeitsblättern werden entsprechend in der Begründung angepasst.

Abstimmungsergebnis: 14:0

6. Bund Naturschutz, 27.02.2021

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Auf den Beschluss des Marktgemeinderates vom 28.02.2020, bei dem alle Punkte abgewogen wurden, wird verwiesen. Der Beschluss vom 28.02.2020 behält weiterhin seine Gültigkeit.

Abstimmungsergebnis: 14 :0

7. Bayernwerk, 25.02.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

8. Deutsche Telekom Technik GmbH, 04.03.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

9. Staatliches Bauamt Bamberg, 03.03.2021,

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

10. Regionaler Planungsverband Oberfranken-West, 03.03.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

11. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bamberg, Bereiche Landwirtschaft und Forsten, 25.02.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

12. Industrie- und Handelskammer, 10.03.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

13. Handwerkskammer für Oberfranken, 25.02.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

14. PLEdoc, 18.02.2021
 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

15. Tennet, 18.02.2021
 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

16. Kreisbrandrat, 08.03.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

17. Regierung von Oberfranken, Bergamt, 23.02.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.


In diesem Verfahrensschritt haben keine Stellungnahmen abgegeben:

Bayerischer Bauernverband
Regierung von Oberfranken, Höhere Landesplanungsbehörde
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bamberg
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Gewerbeaufsichtsamt
Naturpark Fränkische Schweiz – Frankenjura

Beschluss

D. Der Marktgemeinderat Gößweinstein beschließt den Bebauungsplan „Biomasseheizkraft“ in der Fassung des Büros Weyrauther vom 25.03.2021 gemäß § 10 BauGB als Satzung und billigt die Begründung in der Fassung vom 25.03.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.03.2021 14:33 Uhr