Fl.Nr. 1419, Gmkg. Leutzdorf; Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.02.2021 ö 5

Sachverhalt

Der Antragsteller stellt für die südlichste Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1419 einen Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage. Das Haus selbst ist als E + D mit einem Kniestock von ca. 50 cm und einem Satteldach mit einer Dachneigung von ca. 30° bis 45° geplant. Das Baufenster, in dem das Haus errichtet werden kann, reicht bis auf ca. 10 m an die Fahrbahn der Kreisstraße FO 23.

Erschließung:
  1. Zufahrt
Diese kann über den bereits vorhandenen Weg auf dem Grundstück Fl.Nr. 1419 erfolgen und nicht unmittelbar auf die KrFO 23.
  1. Wasserversorgung
Das Grundstück wäre von der Straße aus an die öffentliche Wasserversorgung neu anzuschließen.
  1. Abwasserentsorgung
Das Grundstück wäre von der Straße aus an den Abwasserkanal neu anzuschließen.

Bauleitplanung
Der Innenbereich (§ 34 BauGB) endet mit der südwestlichen Grundstücksgrenze Fl.Nr. 1419/1 (Anwesen Türkelstein 12). Die betreffende Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1419 befindet sich somit im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Eine Privilegierung des Antragstellers ist für das geplante Bauvorhaben nicht gegeben. Die Voraussetzungen für eine Bebauung dieser Teilfläche sind somit nicht vorhanden.
Anzumerken ist jedoch, dass die Erschließungsvoraussetzungen für die betreffende Teilfläche gegeben sind und auf der gegenüberliegenden Straßenseite die vorhandene Bebauung mit einem landwirtschaftlichen Betrieb noch weiter in südwestliche Richtung vorliegt.
Eine Bebauung des Grundstückes wäre deshalb grundsätzlich vorstellbar.

Beratung

Angesprochen wird der Abstand zwischen dem Baufenster und der Fahrbahn der Kreisstraße, welcher ca. 10 m beträgt. Hierzu wird mitgeteilt, dass  die OD-Grenze in diesem Bereich um ca. 10 m in südwestliche Richtung versetzt wurde. Eine Bebauung dürfte somit leichter möglich sein, da sich das geplante Bauvorhaben innerhalb der OD-Grenze von Türkelstein befindet.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für die Bebauung der südlichen Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1419 wird unter der Voraussetzung erteilt, dass eine bauplanungsrechtliche Genehmigung erteilt werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.03.2021 15:02 Uhr