Fl.Nr. 537/T, Gmkg. Gößweinstein; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.02.2021 ö 3

Sachverhalt

Wie bereits mehrmals berichtet, sind auf dem ursprünglichen Grundstück Fl.Nr. 537 bis zu 5 Wohnhäuser geplant.
Für eine Teilfläche von Fl.Nr. 537 (ca. 558 qm) wurde nun ein Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport vorgelegt. Für das Bauvorhaben sind von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bauersleite“ nachstehende Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB beantragt:
  1. Erhöhung Kniestock auf ca. 1,50 m (anstelle 0,50 m)
  2. Errichtung eines zweiten Vollgeschosses im Dachgeschoss (anstelle hier nur einem Vollgeschoss)
  3. Abrücken der Garage vom Hauptgebäude (anstelle Garagenanbau ans Hauptgebäude)
  4. Flachdächer auf Garage und Carport (anstelle Dachform wie Hauptgebäude)
  5. Stellung der Garage im Nordwesten/Baugrenzenüberschreitung (anstelle im Südosten)
  6. Baugrenzenüberschreitung beim Wohnhaus und Garage
Die vorstehenden Befreiungen wurden bereits in vorangegangen Sitzungen besprochen und auch erteilt.

Beschluss

Für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf einer Teilfläche von Fl.Nr. 537 der Gemarkung Gößweinstein wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Nachstehenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nach § 31 Abs. 2 BauGB für:
  1. Erhöhung Kniestock auf ca. 1,50 m
  2. Errichtung eines zweiten Vollgeschosses im Dachgeschoss
  3. Abrücken der Garage vom Hauptgebäude
  4. Flachdächer auf Garage und Carport
  5. Stellung der Garage (Baugrenzenüberschreitung)
  6. Baugrenzenüberschreitung für das Wohnhaus
e rteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.03.2021 15:02 Uhr