Der Sachverhalt wurde bereits in der Sitzung am 17.07.2018 wie folgt behandelt:
„Sachverhalt:
Der Ministerrat hat am 15.05.2018 beschlossen, die „Innenentwicklung“ und das „Flächensparen“ zu fördern.
Mit einer Entsiegelungsprämie sollen Kommunen beim Rückbau von Brachflächen, übergroßen Verkehrsflächen oder mindergenutzten Gebäuden unterstützt werden, um freiwerdende Flächen einer neuen Nutzung zuzuführen oder naturnah zu gestalten. Die Entsiegelungsprämie kommt für den Markt Gößweinstein wohl eher nicht zum Tragen.
Mit der Initiative „Innen statt Außen“ sollen Gemeinden im Rahmen der Städtebauentwicklung und Dorferneuerung für ihr Engagement beim Flächensparen mit einem um 20 Prozentpunkte auf 80 Prozent erhöhten Fördersatz bei der Innenstadtentwicklung unterstützt werden. Diese Förderanreize tragen dazu bei, insbesondere leerstehende Gebäude und Brachen in Ortskernen wieder nutzbar zu machen, zum Beispiel durch Modernisierung oder Instandsetzung. Hierfür stehen in diesem Jahr 100 Millionen Euro zur Verfügung. Besonders finanz- und strukturschwache Gemeinden erhalten sogar eine Förderung von 90 %.
Für den Markt Gößweinstein wäre es unter Umständen möglich, aus diesem Förderbereich Zuschüsse für den Umzug der Verwaltung in das Pfarramt und der damit verbundenen Umbaukosten des Pfarramtes zu erhalten. Eine entsprechende Bedarfsmitteilung wurde fristgerecht bis zum 16.07.2018 bei der Regierung von Oberfranken abgegeben.
Der Markt Gößweinstein hat in der Fortschreibung des ISEK anhand folgender Projekte bereits festgelegt, dass vorrangig Innenentwicklung betrieben werden soll:
- Bevorzugung der innerörtlichen Entwicklung statt Neubau eines Rathauses im Randbereich (Seite 42)
- Neunutzung Pfarrhaus und Pfarrgarten (Seiten 45 und 46)
- Nachnutzung Altes Rathaus und Haus des Gastes (Seiten 45 und 47)
- Leerstandsaktivierung Ortskern, z. B. Schaffung von Wohnraum im ehem. Hallenbad (Seiten 45 und 48)
Zudem dient die geplante Ausweisung von Bauland auf dem Grundstück Fl. Nr. 649, Gmkg. Gößweinstein, der Innenwicklung. Hier sollen bis zu 8 Wohnhäuser für Familien entstehen. Das Grundstück befindet sich im Innenbereich und auch bereits im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bauersleite“. Ein Flächenverbrauch für die Ausweisung eines Wohngebietes im Außenbereich konnte deshalb umgangen werden.
Für die Anmeldung zur Förderinitiative „Innen statt Außen“ sollte aber dennoch ein formeller Selbstbindungsbeschluss gefasst werden.
Beschluss:
Wie bereits in der Fortschreibung des ISEK festgelegt beschließt der Markt Gößweinstein, vorrangig Innentwicklung zu betreiben.“
Mit Schreiben der Regierung von Oberfranken (ROF) vom 25.02.2021 wurde dem Markt Gößweinstein im Rahmen der Bewilligung von Zuwendungen für den städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerb zur Revitalisierung des ehemaligen Pfarramtes mitgeteilt, dass die Bewilligung u. a. unter folgenden Auflagen und Bedingungen ergeht.
Für eine Förderung innerhalb des bayerischen Städtebauförderungsprogrammes in der bayerischen Förderinitiative „Innen statt Außen“ sind gemäß der E-Mail der Regierung von Oberfranken vom 19.11.2020 folgende Voraussetzungen zu schaffen:
- Konkretisierung des Selbstbindungsbeschlusses
- Erarbeitung eines Konzeptes zur Innenentwicklung mit Bedarfserfassung und Innenentwicklungsstrategie
Die Strategie, wie die Erarbeitung der genannten Voraussetzungen erfolgen soll (Zeitplan, Festlegung, ob die Konzepterstellung durch die Bauverwaltung oder durch Fremdvergabe erfolgen soll, etc.), ist der Regierung bis spätestens 01.03.2021 vorzulegen.
Auf beiliegenden Schrift- bzw. E-Mail-Verkehr mit der Regierung von Oberfranken wird verwiesen.