Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter; Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Marktgemeinderatssitzung, 25.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 25.02.2021 ö 5

Sachverhalt

Die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter wurde zuletzt am 13.07.2011 erlassen.
Auf Grund von Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes werden Änderungen der bisherigen Verordnung erforderlich.
Zudem wurde vom Bayerischen Gemeindetag im Jahr 2017 ein neues Verordnungsmuster erlassen. Ein Neuerlass der Verordnung des Marktes Gößweinstein ist deshalb sinnvoll.

Die wichtigsten Änderungen werden nachfolgend erläutert:

- Änderung der Gesetzesgrundlage für die Ermächtigung zum Verordnungserlass, jetzt: Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS 91-1-I) zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23.12.2020 (GVBl. S. 683)

- Wegfall der Regelung, dass regelmäßig mindestens einmal im Monat, an jedem ersten Samstag zu kehren ist. Es wird nur noch auf den Bedarf abgestellt (§ 5 Abs. 1 Buchst. a.).

- Die mögliche Höhe einer Geldbuße bei Zuwiderhandlungen wurde von bis zu 500,- € auf bis zu 1.000,- € angehoben.

Beschluss

Dem Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der vorliegenden Form wird zugestimmt. Die Sitzungsvorlage (Verordnung) wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt und ist dem Protokoll als Anlage beizugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.03.2021 09:34 Uhr