Fl.Nr. 52/9, Gmkg. Kleingesee; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.01.2021 ö 3

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 52/9 in der Gemarkung Kleingesee ist der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport beantragt worden. Das Baugrundstück liegt innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Preßknock“. Für das Bauvorhaben sind folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt worden:
  1. Überschreitung der Baugrenze in nordwestlicher Richtung
  2. Überschreitung der Sockelhöhe (FOK) um ca. 80 cm an der Talseite
  3. 2 Vollgeschosse anstatt 1 Vollgeschoss
  4. Flachdachcarport anstelle Dachneigung wie Haupthaus
Die Befreiungen sind begründet und laut Antragsunterlagen auch bereits für Nachbargrundstücke erteilt worden.
Aus den Planunterlagen geht nur 1 Stellplatz hervor.

Beschluss

Für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf der Fl.Nr. 52/9 der Gemarkung Kleingesee werden von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Pressknock“ folgende Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt:
  1. Überschreitung der Baugrenze in nordwestlicher Richtung
  2. Überschreitung der Sockelhöhe (FOK) um ca. 80 cm an der Talseite
  3. 2 Vollgeschosse anstatt 1 Vollgeschoss
  4. Flachdachcarport anstelle Dachneigung wie Haupthaus
Der Nachweis eines zweiten Stellplatzes auf dem Baugrundstück ist noch zu erbringen.
Das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau wird nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.02.2021 09:36 Uhr