Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Fl.Nrn. 565 und 576, beide Gmkg. Gößweinstein; Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Marktgemeinderatssitzung, 28.01.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 576, Gmkg. Gößweinstein, beabsichtigt ein Hoch- und Tiefbauunternehmer aus einer Nachbarkommune die Errichtung eines Büro- und Hallengebäudes, von Parkplätzen sowie eines Lagerplatzes.
Weiterhin will eine örtlicher Forstunternehmer auf diesem Grundstück einen Lkw-befahrbaren Logistikplatz, eine Lagermöglichkeit für Rundholz sowie eine Kalthalle zum Unterstellen von Maschinen und Lagern von Energieholz errichten.
Um die Vorhaben zu ermöglichen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes für das Grundstück Fl.Nrn. 576 notwendig. In diesem Zug soll auch das Grundstück Fl.Nr. 565 mit in die Planung einbezogen werden.
Die Grundstücke sind im Flächennutzungsplan als „Flächen für die Landwirtschaft - Flächen sind von Erstaufforstung“ freizuhalten dargestellt.
Die künftige Darstellung im Flächennutzungsplan soll „gewerblich Baufläche (G)“ lauten.
Ebenso ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.
Beratung
Seitens des Marktgemeinderates wird die Ansiedelung eines Bauunternehmers begrüßt. Durch Gewerbeansiedelung wird der Markt Gößweinstein attraktiver und stärkt seine Infrastruktur und es werden ortsnahe Arbeitsplätze geschaffen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Themen Anbauverbotszone, Zuwegung, Einklang mit dem Landschaftsbild ggfls. Eingrünung etc. einzuhalten sind.
Da das im FNP ausgewiesene Gewerbegebiet in Gößweinstein Ost nicht zur Verfügung steht (keine Verkaufsbereitschaft der Eigentümer zu marktüblichen Preisen) muss ein neuer Bereich ausgewiesen werden. Die hier zur Beratung anstehenden Flur-Nr. sind für eine Gewerbegebiet geeignet, da eine gute Zuwegung mit der Staatsstraße zur Bundesstraße vorhanden ist und aufgrund der Topographie mit keinen Lärmbelästigungen zu rechnen sind. Für diese Flur-Nr. wurden bereits seit Jahren Gespräche mit potentiellen Bauwerbern geführt.
Beschluss
Die Darstellung im Flächennutzungsplan für die Grundstücke Fl.Nrn. 565 und 576, beide Gmkg. Gößweinstein, nach beiliegendem Plan, soll in „gewerbliche Baufläche (G)“ geändert werden. Der Einleitung des Verfahrens wird zugestimmt.
Die anfallenden Kosten sind durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages vom Bauwerber zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.02.2021 16:30 Uhr