Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Marktgemeinderatssitzung, 28.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Marktgemeinderatssitzung 28.01.2021 ö 5.1

Sachverhalt

Der Haushalt wurde in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 12.01. und 19.01.2021 vorberaten.
Entwürfe des Verwaltungshaushaltes, ein Entwurf des Stellenplanes und des Investitionsprogramms wurden den Mitgliedern des Marktgemeinderates zu den vorberatenden Sitzungen zur Verfügung gestellt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Marktgemeinderat am 19.01.2021 empfohlen, den Haushaltsentwurf 2021 mit dem beratenen Inhalt und dem dazugehörigen Investitionsprogramm zu beschließen.

Beratung

Auf Grund der Anfrage in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.01.2021 hinsichtlich des Unterschiedes der eingesetzten Beträge für den Umbau des Pfarramtes zum Rathaus beim Haushaltsansatz zur Bedarfsmitteilung für die Städtebauförderung kann folgendes mitgeteilt werden:

Haushaltsansatz:                8.539.000,- €
Bedarfsmitteilung:                8.072.000,- €
Unterschied:                467.000,- €

in Bedarfsmitteilung nicht enthalten:        
bisher angefallene Kosten für Erbbaurecht:        17.000,- €
Ausstattung:        200.000,- €
Nachnutzung jetziges Rathaus:        50.000,- €
Umgestaltung Pfarrgarten:        200.000,- €
Summe:        467.000,- €

Seitens des Gemeinderates wird ein großer Dank an alle Beteiligten der Gemeindeverwaltung ausgesprochen. Es wird besonders gewürdigt, dass trotz Corona und den daraus resultierenden Folgen für die öffentliche Verwaltung, ein umsetzbarer Haushalt geschaffen wurde. Dies zeigt sich vor allem bei den Investitionen im Bereich der einzelnen Bauprojekte (Umbau Pfarramt zum Rathaus, Bau einer Versammlungsstätte, Bau eines Kindergartens, etc.) aber ich bei den notwendigen Beschaffungen im Bereich des Feuerwehrwesens. Hierbei sei es wichtig, dass durch gründliche Prüfungen sowie einer intensiven Bauüberwachung und entsprechenden Anpassungen im Baufortschritt eine unangemessene Kostensteigerung vermieden wird. Im Bereich der Digitalisierung, der Schaffung von Bauland sowie beim Thema „Südumgehung“ besteht seitens des Marktgemeinderates jedoch noch Handlungsbedarf.

Beschluss

Der Marktgemeinderat fasst Beschluss über folgende

Haushaltssatzung des Marktes Gößweinstein
(Landkreis Forchheim)

für das Haushaltsjahr 2021

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Gößweinstein folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.649.000,- €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.859.000,- € ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer:

      a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        480 v. H.

      b) für die Grundstücke (B)        480 v. H.

2.        Gewerbesteuer        380 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.270.000,- € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.


§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.


Gößweinstein, den 29.01.2021
Markt Gößweinstein
       

Hanngörg Zimmermann
Erster Bürgermeister

Ebenso wird dem Haushaltplan einschließlich Stellenplan, dem Vorbericht, der Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden und der Rücklagen zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.02.2021 16:30 Uhr