Reduzierung des Eigenanteils der AWO Forchheim hinsichtlich der Durchführung von Jugendsozialarbeit an Schulen


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung der Schulverbandsversammlung, 10.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 6. Sitzung der Schulverbandsversammlung 10.12.2020 ö 6

Sachverhalt

Der Sachverhalt wurde in den Sitzungen am 21.05.2015 und 26.04.2018 wie folgt behandelt:

Sitzung am 21.05.2015:
 
„Frau Hoffmann und Frau Kaufmann von der AWO Forchheim berichten über die bereits gemachten Erfahrungen in diesem Bereich.
So wurde z. B. an der Eggolsheimer Schule im Jahr 2014 eine halbe Stelle für den Jugendsozialarbeiter in Schulen (sog. Jasler) geschaffen.
In der Forchheimer Martinsschule ist ein Jasler mit dem vollen Arbeitszeitumfang beschäftigt. Grundsätzlich sind die Jasler jedoch für Mittelschulen zur Ergänzung der Sozialarbeit gedacht. Für Gößweinstein wird die Schaffung einer halben Stelle als ausreichend erachtet. Für die Stellung des entsprechenden Zuschussantrages ist eine Bedarfsbeschreibung durch die Schule notwendig. Die Stelle wäre nicht befristet und würde mit einem Sozialpädagogen besetzt werden.
Die Beschäftigung eines Jaslers erfordert eine enge Kooperation zwischen der Schule, dem Träger, dem Jugendamt und der Kommune.
Der Jasler würde ein Büro vor Ort, also im Schulgebäude, benötigen. Der Jasler steht in engem Kontakt zum Jugendamt und ist vordringlich für sozial schwierige Fälle zuständig; die Inanspruchnahme erfolgt kostenlos und anonym. Der Jasler arbeitet unabhängig von der Lehrerschaft als Berater vor Ort und kann deshalb auch während der Schulstunden aufgesucht werden. So wird eine zeitliche Mehrbelastung der Schüler verhindert.
Eine Hauptaufgabe des Jaslers liegt auch in der Suchtprävention. Er steht auch für außerschulische Probleme zur Verfügung. Wenn notwendig, sind auch Hausbesuche möglich. Der Jasler unterliegt der Schweigepflicht, auch gegenüber Lehrern und Eltern.

Sollte man der Einstellung eines Jaslers nähertreten, wäre dies mit Herrn Hempfling vom Jugendamt Forchheim abzusprechen.
Die jährlichen Gesamtkosten für eine halbe Stelle würden sich derzeit auf rund 28.600,- € belaufen. Davon würde der Träger, die AWO, 10 % der Kosten der sozialpädagogischen Fachkraft mit ca. 2.100,- € übernehmen. Von der Regierung kann ein Zuschuss in Höhe von ca. 8.200,- € erwartet werden.
Der Landkreis würde die Maßnahme mit ca. 8.900,- € bezuschussen, sodass der Eigenanteil des Schulverbandes Gößweinstein bei jährlich ca. 9.400,- € liegen würde.“

Sitzung am 26.04.2018:

Die Geschäftsstellenleiterin der AWO Forchheim, Frau Eva Wichtermann, wird in der Sitzung nochmals für Fragen zur Verfügung stehen.  

Anmerkung: Im Haushalt 2018 wurden für das 2. Halbjahr 2018 5.500,- €, dann fortlaufend 11.000,- € je Jahr eingestellt.

Beratung:

Frau Kaufmann von der AWO erläutert, dass der Jaslers grundsätzlich nur für die Mittelschule beschäftigt werden kann.
Der Jasler ist Ansprechpartner für Schüler/innen, für Eltern und Erziehungsberechtigte und für Lehrer/innen.
Zu Beginn der Beschäftigung wird der Jasler viele Fälle, in welchen er tätig werden muss, erkennen. Im Laufe der Zeit wird sich die Aufgabe jedoch mehr zum Präventiven hin entwickeln.
Erfahrungsgemäß ergeben sich an einer Schule in der Größenordnung der Gößweinsteiner Mittelschule leider ausreichend viele Fälle für die Tätigkeit eines Jasler als Halbtagskraft.
Zum weiteren Aufgabengebiet wird auf das ausgeteilte Infoblatt verwiesen.
Grundsätzlich handelt es sich um eine unbefristete Stelle. Das weitere Vorgehen wird im Falle einer Zustimmung mit dem Jugendamt Forchheim, Herrn Hempfling, abgesprochen. Die Schule muss den entsprechenden Bedarf jedoch darlegen. Vermutlich wird der Jasler aber erst ab dem 01.01.2019 zur Verfügung stehen.
Es wird davon ausgegangen, dass der Jasler der Schulverbandsammlung regelmäßig Info über seine wahrgenommenen Aufgaben gibt.  

Beschluss:

Der Schulverband Gößweinstein stimmt der Beschäftigung eines Jugendsozialarbeiters an der Grund- und Mittelschule Gößweinstein zu. Hierzu wird sich der AWO Forchheim als Träger bedient.  

Abstimmungsergebnis:  6:0“

Die Finanzierung seit 01.09.2019 stellt sich wie folgt dar:

Zeitraum
AWO
Freistaat
Landkreis
Schulverband
Summe






01.09. - 31.12.2019
849,37
2.727,00
3.799,38
4.319,38
11.695,13
01.01. - 31.12.2020
2.803,51
8.180,00
12.540,31
13.260,31
36.784,13


Mit E-Mail vom 10.11.2020 wurde von der AWO darauf hingewiesen, dass ab dem 01.01.2021 möglicherweise auf die Erbringung des Eigenanteils durch den Zuwendungsempfänger, hier AWO, verzichtet werden kann, wenn die Höhe  der Zuwendung weniger als ein Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt und Vorschriften anderer dem nicht entgegenstehen. Die Finanzierungslücke wäre dann vom Landkreis und vom Schulverband zu übernehmen.

Herr Hempfling vom Jugendamt Forchheim hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass seitens des Landkreises noch keine Entscheidung hinsichtlich einer Übernahme eines höheren Eigenanteiles getroffen wurde. Hierzu bedarf es einer Entscheidung des Jugendhilfeausschusses. Nach seinen Informationen wird von der Regierung von Oberfranken bei der Antragstellung für das Jahr 2021 eine entsprechende Festlegung noch nicht abverlangt.

Beschluss

Eine Festlegung über die Erhöhung des Eigenanteils des Schulverbandes Gößweinstein bei der Finanzierung der Jugendsozialarbeit an Schulen erfolgt derzeit nicht. Der Sachverhalt wird erneut behandelt, sobald näherer Informationen insbesondere zu einer möglichen Erhöhung des Eigenanteils des Landkreises Forchheim vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.12.2020 08:51 Uhr