Übernahme der Kosten für die Randzeitenfinanzierung der AWO Forchheim hinsichtlich der Durchführung der Offenen Ganztagsschule


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung der Schulverbandsversammlung, 10.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 6. Sitzung der Schulverbandsversammlung 10.12.2020 ö 4

Sachverhalt

Der Sachverhalt wurde bereits in den Sitzungen am 26.04.2018 und wie folgt behandelt:

Sitzung am 26.04.2018:

„Sachverhalt:

Der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Forchheim e. V. (AWO Forchheim) ist seit dem Jahr 2009 Kooperationspartner des Schulverbandes Gößweinstein bei der Durchführung der Mittagsbetreuung bzw. Offenen Ganztagsschule.
Trotz der guten Finanzierung der OGTS durch den Freistaat Bayern ist der AWO im vergangenen Schuljahr 2016/2017 ein Defizit entstanden. Hierzu wird ein Zuschuss von 5.000,00 € erbeten.
Die Finanzierung der OGTS durch den Freistaat ist in der Kernzeit, d. h. von Montag bis Donnerstag bis 16.00 Uhr, gewährleistet.
Außerhalb der Kernzeit ist vorgesehen, dass der Träger Elternbeiträge abverlangt. Auf Grund der vormals unterschiedlichen Möglichkeiten beim Abverlangen eines Beitrages bei Mittagsbetreuung und Offener Ganztagsschule wurde seitens des Schulverbandes hierauf im Sinne einer Gleichbehandlung aller Schüler verzichtet.
Ein weiterer Grund für die Entstehung des Defizits ist aber auch die Ferienbetreuung. Hier wird ein Elternbeitrag von 40,- € je Woche eingehoben.  

Die Geschäftsstellenleiterin der AWO Forchheim, Frau Eva Wichtermann, wird in der Sitzung für Fragen zur Verfügung stehen.

Beratung:

Frau Wichtermann erklärt, dass im vergangenen Schuljahr ein Defizit von rund 2.500,- € für die Ferienbetreuung entstanden ist. Das Defizit für die Betreuung am Freitag beträgt rund 3.300,- €.
Das Defizit für die Betreuung über 16.00 Uhr hinaus beträgt rund 5.000,- €. D. h., dass bei Kostenerhebung in den Ferien und freitags immer noch ein Defizit vom Schulverband zu übernehmen wäre. Es besteht Einigkeit darüber, dass das kostenlose Angebot des Schulverbandes zur Betreuung über die vom Freistaat geförderte Zeit hinaus äußerst großzügig ist und hierfür Beiträge, wie auch in anderen Gemeinden, erhoben werden sollten. Es wird dabei in Kauf genommen, dass sich die Zahl der Anmeldungen reduzieren könnte.

Beschluss:

Die AWO Forchheim erhält für die Schuljahre 2016/2017 und 2017/2018 jeweils einen Zuschuss von 5.000,- €.
Für die folgenden Schuljahre sollen kostendeckende Elternbeiträge für die Freitags- als auch für die Ferienbetreuung eingehoben werden.
Für das Schuljahr 2018/2019 wird ein Zuschuss von 3.000,- € gewährt.
Die Handhabung für das Schuljahr 2019/2020 ist rechtzeitig neu festzulegen.

Abstimmungsergebnis: 6:0“

Sitzung am 25.02.2019:

Mit Schreiben vom 06.02.2019, welches den Schulverbandsräten überlassen wurde, hat die AWO Forchheim mitgeteilt, dass sie im Schuljahr 2019/2020 gerne die Randzeiten bis 16.00 Uhr anbieten würde. Hierzu wird jedoch eine finanzielle Unterstützung von 3.909,19 € je Schuljahr erbeten.

Beschluss:

Für die Abdeckung der Randzeiten im Rahmen der OGTS zwischen 16.00 und 16.45 Uhr erhält die AWO Forchheim für das Schuljahr 2019/2020 einen Zuschuss in Höhe von 3.909,19 €. Der Zuschuss wird künftig jährlich zzgl. erfolgter Tarifanpassungen gewährt.

Abstimmungsergebnis:  7:0“

Mit Schreiben vom 17.07.2020 hat die AWO mitgeteilt, dass auf Grund einer weiteren OGTS-Gruppe für das Jahr 2019/2020 tatsächlich ein Fehlbetrag von 5.022,40 € entstanden ist. Um Überweisung des Unterschiedsbetrages von 1.113,21 € wird gebeten.

Mit weiterem Schreiben vom 02.10.2020 hat die AWO nun mitgeteilt, dass sich die Kosten für die Randzeitenfinanzierung von 16.00 bis 16.45 Uhr für das Schuljahr 2020/2021 auf 6.143,64 € belaufen werden.

Mit E-Mail vom 09.12.2020 wurde in Abänderung des Schreibens vom 02.10.2020 mitgeteilt, dass sich die Kosten für das Schuljahr 2020/2021 nicht auf 6.143,64 €, sondern nur auf 4.959,24 € belaufen.

Beschluss

Die Kosten für die Randzeitenbetreuung für das Schuljahr 2020/2021 in Höhe von 4.959,24 € werden ebenso wie die Nachzahlung für das Schuljahr 2019/2020 in Höhe von 1.113,21 € vom Schulverband Gößweinstein übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.12.2020 08:51 Uhr