Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung der Schulverbandsversammlung, 22.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 1. Sitzung der Schulverbandsversammlung 22.02.2021 ö 4.1

Sachverhalt

Den Mitgliedern der Schulverbandsversammlung liegen der Entwurf des Haushaltplanes, die Haushaltssatzung, der Vorbericht, das Investitionsprogramm, der Stellenplan, der Finanzplan sowie weitere Anlagen wie der Stand der Rücklagen, der Stand Schulden und die Berechnung der Schulverbandsumlage vor.

Hinweis:
Durch die Änderung der Gliederungsvorschriften wurden die Ansätze ab dem Haushaltsjahr 2020 bei 2150 und nicht mehr bei 2140 gebildet.

Beratung

Bei der Anlage „Ermittlung und Berechnung der Schulverbandsumlage 2021“ sind die Schülerzahlen unter Buchstabe C. zu ändern.

       alt        neu
Gößweinstein        83        95
Obertrubach        44        32        

Der höhere Ansatz bei der Haushaltstelle 0.2150.6510 resultiert vor allem aus einem neu abge schlossenem Digitalabo für die Lehrer.

Beschluss

Haushaltssatzung
des Schulverbandes Gößweinstein
(Landkreis Forchheim)

für das Haushaltsjahr 2021

Auf Grund der Art. 9 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG-, Art. 35 KommZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband Gößweinstein folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 829.600,00 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.344.500,00 €
ab.
§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.121.000,00 € festgesetzt

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Schulverbandsumlage:

1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2021 auf 346.800,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).

2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2020 auf 127 Verbandsschüler festgesetzt.

3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.730,68 € festgesetzt.

4. Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 553,78 € festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 4.500.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.

Gößweinstein, den XX.XX.2021
Schulverband Gößweinstein


Hanngörg Zimmermann
Schulverbandsvorsitzender

Ebenso wird dem Haushaltplan einschließlich Stellenplan, dem Vorbericht, der Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden und der Rücklagen zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.02.2021 08:12 Uhr