Mitnutzung des vorhandenen Mastes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1844, Gmkg. Stadelhofen, am Weg von Gößweinstein Richtung Tüchersfeld; Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Marktgemeinderatssitzung, 26.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 13. Marktgemeinderatssitzung 26.11.2020 ö 6.5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 30.09.2020 hat die Bernhart ConsKom GmbH & Co. KG mitgeteilt, dass die Vantage Towers GmbH plant, im Markt Gößweinstein die Errichtung einer neuen Mobilfunksendeanlage, um damit die Telekommunikationsinfrastruktur im Markt Gößweinstein sowie die Qualität und Kapazität des Mobilfunknetzes entsprechend den Kundenanforderungen zu verbessern.

Die Funknetzplanung der Vantage Towers GmbH möchte die Versorgung des Marktes Gößweinstein im Bereich Tüchersfeld verbessern.

Hierbei ist die Vantage Towers GmbH bemüht, bereits bestehende Infrastruktur vor Ort mitnutzen und plant daher die Mobilfunkstation auf dem bestehenden Mast des Freistaates Bayern auf dem Grundstück Fl.Nr. 1844, Gmkg. Stadelhofen, am Weg von Gößweinstein Richtung Tüchersfeld, zu realisieren.  

Entsprechend § 7a der 26. BImSchV und den bestehenden Vereinbarungen über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze wird dem Markt Gößweinstein Möglichkeit zur Stellungnahme und zur Erörterung der geplanten Maßnahme gegeben.

Im konkreten Fall wird die Einwilligung des Marktes Gößweinstein zur Nutzung des Mastes benötigt.

Der Standort des vorhandenen Mastes ist in der beiliegenden Übersicht mit einem roten Punkt gekennzeichnet.

Beratung

Eine Einwilligung des Marktes Gößweinstein ist nicht no twendig, da es sich um einen bereits bestehenden Masten handelt. Eine Beschlussfassung erfolgt deshalb nicht.

Datenstand vom 18.12.2020 12:55 Uhr