Der Erste Bürgermeister erläutert, dass der geplante Funkmast ca. 360 Meter von der Wohnbebauung entfernt ist. Nachdem die „Standortalternative Funkturm“ im Markt Gößweinstein eine Unterschriftenaktion durchgeführt hat, an der sich sehr viele Bürgerinnen und Bürger des Marktes beteiligt haben:
583 abgegebene Unterschriften, davon 86 Unterschriften, die mehrfach abgegeben wurden
- 497 gültige Unterschriften
-> 356 Unterschriften aus Gößweinstein
-> 111 Unterschriften aus den übrigen Ortschaften des Marktes
-> 30 Unterschriften außerhalb des Marktes Gößweinstein
gilt es dieses große Bürgervotum auch nachfolgend in die Entscheidungen einzubeziehen.
Unter anderem wurde ein:
NEIN zur Nähe zu jeglichen Wohngebieten,
NEIN zur Nähe zum Kindergarten und
JA zum alternativen Standort Waldrand gefordert.
Der „alternative Standort Waldrand“ liegt 250 Meter von der nächsten Wohnbebauung und 300 Meter vom Kindergarten entfernt.
Da der geplante Funkmast in Kleingesee ca. 360 Meter von der Wohnbebauung entfernt ist, sind die Forderungen/Wünsche der Bürgerinnen und Bürger bezüglich des Abstandes zur Wohnbebauung ausreichend gewahrt.
Aus dem Gremium wird berichtet, dass viele Bürger aus Kleingesee über den geplanten Standort sehr überrascht, erschrocken und dadurch verängstigt sind. Es wird deshalb um eine Änderung des Beschlussvorschlages (z.B. Standortverlegung -weiter in den Staatsforst und/oder in Richtung Staatsstraße nach Stadelhofen) oder sogar um eine Beschlussaussetzung gebeten. Eine Beteiligung der Bürger sollte innerhalb des möglichen Zeitraumes erfolgen, so dass diese sich mit einbringen können.
Der Erste Bürgermeister teilt hierzu mit, dass er einen Beschluss für unbedingt notwendig hält, da sonst die Gefahr besteht, dass der Markt Gößweinstein am Mitwirkungsverfahren nicht mehr teilnehmen kann.
Aus dem Gremium wird die Frage aufgeworfen, ob das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren auch bei den Standortsuchen in Gößweinstein und Wichsenstein eingehalten wurde. Daraufhin wird mitgeteilt, dass bei allen Standorten die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte eingehalten wurden. Bei der Standortsuche Wichsenstein und Gößweinstein handelte der Bürgermeister in eigener Zuständigkeit, da es sich um „laufende Verwaltungsangelegenheiten“ gehandelt habe.
In der weiteren Diskussion wird immer wieder über die Standortfrage, die Mitwirkung und auch über Ablehnung oder Fristen für die Mitwirkung diskutiert. Letztendlich einigt man sich auf eine Änderung der Beschlussempfehlung.