Verschiebung des Standortes des auf der Fl.Nr. 1021/6, Gmkg. Gößweinstein, Parkplatz Höhenschwimmbad, geplanten Mobilfunkturmes; Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Marktgemeinderatssitzung, 26.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 13. Marktgemeinderatssitzung 26.11.2020 ö 6.1

Sachverhalt

Über den Sachverhalt wurde bereits in der Sitzung des Marktgemeinderates am 05.11.2020 wie folgt berichtet und beraten:

Bericht:

„Die Deutsche Telekom Technik GmbH hat mit E-Mail vom 04.11.2020 Folgendes mitgeteilt:
  
„Auf Wunsch Ihrer Kommune und der diversen politischen Vertreter die bei uns vorstellig geworden sind, haben wir uns entschlossen unser Bauvorhaben am Freibad vorerst ruhen zu lassen. Der Bauantrag der DFMG wird beim Landratsamt für ein halbes Jahr ruhend gemeldet, der Vertrag wird beibehalten. Die von Ihnen genannte Grundstücksalternative Flurstück 1014 ist aus unserer Sicht allerdings nicht umsetzbar. (Stichwort: Zuwegung, öffentliche Widmung)
 
Um trotzdem unsere Konsensbereitschaft zu signalisieren, bieten wir Ihnen daher zwei aus unserer Sicht denkbare Alternativen an,
 
  1. die Zuwegung zu der Alternative 1014 (inkl. Wegevertrag und Herrichtung für Schwerlasttransporte) wird durch den Markt Gößweinstein in Eigenregie vorgenommen.
 
  1. Hier bedarf es nach unserer Recherche der Zustimmung und Einigung mit bis zu 23 verschiedenen Grundstückseigentümern, die laut Grundbuch an dem Weg auf dem Flurstück 1015 Unterhaltspflichtig sind, um eine dauerhafte Zuwegung errichten zu können.
  2. Zudem müssen ca. 800m² Fläche für Schwerlasttransporter befahrbar gemacht werden, was zu erheblichen Mehrkosten führt, die wir nicht übernehmen können.
  3. Bitte lassen Sie im Vorfeld auch die Genehmigungsfähigkeit des LRA für einen Antennenträger an dieser Stelle klären.
  4. Eine weitere Bedingung ist dabei natürlich auch, dass ein neuer Vertrag mit dem Grundstückseigentümer des Fl. Nr. 1014 zu gleichen Konditionen mit der DFMG (Vertrag Nr. 1832654) abgeschlossen werden kann.
 
Sollte die Voraussetzungen für einen Mobilfunkstandort trotz dieser Umstände unter Ihrer Regie durch den Markt Gößweinstein umgesetzt werden können, sind wir bereit, auf Ihr vorgeschlagenes Grundstück 1014 zu wechseln und einen neuen Bauantrag zu stellen. Wir vertrauen hierbei darauf, dass Sie als Bürgermeister in Ihrer Marktgemeinde die erforderliche Sicherung und Herstellung der Zufahrt über mehrere Grundstücke sicherstellen können. Die Mehrkosten für die erneute Planung würden wir dann tragen.
 
  1. alternativ könnte sogar auf den Bau eines neuen Standortes derzeit ganz verzichtet werden, wenn das LRA für eine Genehmigung zur Erweiterung unserer Anlage auf der Burg Gößweinstein, Burgstr. 30, gewonnen werden könnte, die uns seit Jahren aus denkmalschutzrechtlichen Gründen abgelehnt wird.
 
Wir bitten um Verständnis, dass hiermit weitere Alternativen Prüfungen für uns nicht mehr in Betracht kommen. Bitte teilen Sie uns mit, für was sich die Kommune entscheidet.“

Beratung (auszugsweise):

Die Kosten für Wegebaumaßnahme werden vom Ersten Bürgermeister vorsichtig auf 70.000,- € geschätzt. Es sind viele Gespräche, u. a. mit der Naturschutzbehörde, zu führen sowie Dienstbarkeiten eintragen zu lassen. Eine Entscheidung durch den Marktgemeinderat ist in der Sitzung am 26.11.2020 vorgesehen.
Das Geld zur Verwirklichung des Alternativstandortes sollte deshalb vom Markt Gößweinstein in die Hand genommen werden.“

Der Suchkreis ist der beiliegenden Übersicht zu entnehmen.

Beratung

Grundsätzlich wird der Mobilfunkausbau für notwendig erachtet. Mit dem Alternativ- und Beschlussvorschlag besteht Einverständnis.

Anderseits wird auf die vorhergehende Marktgemeinderatsitzung und das Bild des Suchkreises verwiesen, in welchem der Funkturm ursprünglich geplant war. In diesem Suchkreis wäre der Funkmast unmittelbar an der Wohnbebauung gewesen, weshalb seitens der Verwaltung der alternative Standort am Höhenschwimmbad vorgeschlagen wurde. Erst weit nach der Beschlussfassung im Marktgemeinderat und nach der Bürgerversammlung in Gößweinstein in 2019 wurde aus der Bevölkerung ein Alternativvorschlag vorgeschlagen, wodurch jetzt der Gemeinde Mehrkosten entstehen. Am Standort sollte deshalb nichts mehr verändert werden.

Eine weitere Anfrage bezieht sich auf den bestehenden Mobilfunkturm, welcher in Richtung Tüchersfeld steht, ob dieser mitbenutzt werden kann? Hierzu wird mitgeteilt, dass dieser in Richtung Tüchersfeld ausgerichtet ist und für den Ort Gößweinstein leider nicht in Frage kommt.

Beschluss

Der Markt Gößweinstein setzt sich für eine Erweiterung der Mobilfunkanlage auf der Burg Gößweinstein ein.

Sollte absehbar sein, dass diese Bemühungen nicht erfolgreich sein werden, ist die Zuwegung zum Alternativstandort auf dem Grundstück Fl.Nr. 1014, Gmkg. Gößweinstein, in Eigenregie wie von der Deutschen Telekom Technik GmbH gefordert durch den Markt Gößweinstein vorzunehmen. Es werden hierfür Haushaltsmittel von 70.000,- € bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Datenstand vom 18.12.2020 12:55 Uhr