Mobilfunkangelegenheiten


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Marktgemeinderatssitzung, 26.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 13. Marktgemeinderatssitzung 26.11.2020 ö 6

Sachverhalt

Die geplante Neuerrichtung von Mobilfunkanlagen sorgt derzeit teilweise für Unmut in der Bevölkerung.
Es werden deshalb der Sachstand zu den derzeit fünf laufenden Projekten im Gemeindegebiet jeweils separat in einem Tagesordnungspunkt nachfolgend mitgeteilt bzw. die erforderlichen Beschlüsse gefasst.
An folgenden Standorten sind Mobilfunkanlagen geplant:

- Gößweinstein
- Kohlstein
- Kleingesee
- Wichsenstein
- Gößweinstein am Weg Richtung Tüchersfeld

Die Luftbilder mit den jeweiligen Suchkreisen sowie die freiwillige Vereinbarung im Rahmen des Umweltpaktes Bayern II wurde den Marktgemeinderäten überlassen.

Zudem hat das Bayerische Mobilfunkzentrum am 18.11.2020 folgendes mitgeteilt:

Sehr geehrter Herr Thiem,

anbei erhalten Sie wie besprochen die Versorgungskarte der Telefónica vom Standort in Ebermannstadt. Telefónica hat uns dazu folgendes mitgeteilt:

„Anbei erhalten Sie den Versorgungsplot für unseren unverbindlichen Suchkreis in der Nachbargemeinde Ebermannstadt mit Auswirkungen auf den westlichen Teil der Gemeinde Gößweinstein.
Dieser stellt eine Prädiktion bei -85 dB für GSM auf Basis von Geländemodellierung und fachlicher Standards dar und unterliegt den entsprechenden Begrenzungen.
Bitte beachten Sie, dass dem Plot kein gesicherter Standort, sondern die Koordinate des Suchkreis-Mittelpunktes zugrunde liegt.
Die Versorgungsdarstellung ist insofern unverbindlich.
Bei Festlegung eines konkreten Standortes kann sich aufgrund geographischer Verhältnisse und ggf. zu ändernder Antennenkonfiguration eine abweichende Abdeckung ergeben.““

Hinweise:
Der Suchkreismittelpunkt befindet sich bei Buckenreuth.
Die am 17.09.2019 beschlossene Teilnahme des Marktes Gößweinstein am Bayerischen Mobilfunk-Förderprogramm zur Schließung von „weißen Flecken“ für den Bereich Morschreuth könnte deshalb evtl. überflüssig werden.

Beratung

Der Erste Bürgermeister verweist auf die mit der Ladung versandte Unterlage „Freiwillige Vereinbarung im Rahmen des Umweltpaktes Bayern II …(Mobilfunkpakt II)“ und verliest den Punkt 1.2 „Mitwirkung der Kommunen für den ländlichen Raum und mittelgroße Städte (bis ca. 50.000 Einwohner)“ nebst Unterpunkte.

Grundsätzlich ist es dem Markt Gößweinstein also nicht gestattet die aktuell vorliegende Information öffentlich bekannt zu geben, da es gilt wettbewerbssensible Daten zu schützen. Trotzdem wurden alle Anfragen zu neugeplanten Mobilfunkmasten auf die heutige Sitzung gebracht, obwohl dies so nicht rechtmäßig ist. Damit ist aber eine maximale Bürgerinformation gewährleistet, weshalb wir uns bewusst über dieses Gebot hinwegsetzen. Mit der heutigen Beratung können wir unsere Einbindung bekanntgeben und haben die Möglichkeit alternative Standorte vorzuschlagen. Die beiden Fristen von 30 bzw. 60 Tage werden somit gewahrt.

Datenstand vom 18.12.2020 12:55 Uhr