Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Gößweinstein - Ortsteil Allersdorf (BGS/EWS-Allersdorf) vom 09.03.2010; Neukalkulation und Erhöhung der Einleitungsgebühr ab dem 01.01.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Marktgemeinderatssitzung, 26.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 13. Marktgemeinderatssitzung 26.11.2020 ö 5

Sachverhalt

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 22.10.2016 wurde beschlossen, dass die Gebühr auch weiterhin 3,00 € pro Kubikmeter Abwasser beträgt.
 
In der seinerzeit zu Grunde gelegten Kalkulation wurde der Ausgleich einer Unterdeckung der Jahre 2012 bis 2016 in Höhe von 4.752,47 € gleichmäßig auf die Jahre 2017 bis 2020 mit je einem Viertel in Höhe 1.188,12 € mit einberechnet.
Nach dem vorläufigen (vorläufig deshalb, weil das Jahr 2020 noch nicht abgeschlossen ist) Ergebnis der Jahre 2016 bis 2020 ergibt sich erneut eine Unterdeckung. Diese beträgt 20.477,66 €. Die Unterdeckung wirkt sich mit einem Betrag von 5.119,42 € jährlich negativ auf die künftige Gebührenhöhe aus.

Hauptgrund für die entstandene Unterdeckung sind die erhöhten angefallenen Ausgaben für den Unterhalt/Betrieb der Kläranlage. So sind im Jahr 2020 z. B. für den Klärschlammtransport und die Entsorgung über 4.000,- € angefallen. Eingeplant waren nur rund 1.500,- €.

Allein für den Ausgleich der Unterdeckung der Vorjahre wäre eine Gebührenerhöhung auf 4,60 € ab dem 01.01.2021 notwendig. Hier sind jedoch die künftigen erhöhten Betriebskosten noch nicht berücksichtigt, sodass die Gebührenerhöhung wohl noch größer ausfallen wird.
 
Die Vorauskalkulation der Jahre 2021 bis 2024 wurde nach Absprache mit dem Abwasserverein Allersdorf gefertigt.

Bei einer angenommenen Einleitungsmenge von 11.200 m³ (2.800 m³ jährlich, entspricht dem Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019) in den Jahren 2021 bis 2024 und zu deckenden Kosten von insgesamt  54.824,58 € ergibt sich eine Gebühr von 4,90 € pro Kubikmeter Abwasser.

Die entstehende Gebührenhöhe wurde dem Vorstand des Abwasservereins bereits mitgeteilt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die vorstehende Kalkulation der Abwassereinleitungsgebühr zur Kenntnis und beschließt folgende

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Gößweinstein – Ortsteil Allersdorf (BGS/EWS-Allersdorf) vom 09.03.2010

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Gößweinstein folgende Satzung:

Artikel 1
Änderung der Einleitungsgebühr

§ 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

Die Gebühr beträgt 4,90 € pro Kubikmeter Abwasser

Artikel 2
Inkrafttreten
       
Die Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

Gößweinstein, 30.11.2020

Markt Gößweinstein


Hanngörg Zimmermann
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.12.2020 12:55 Uhr