Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Gößweinstein (BGS/EWS) vom 17.12.2008; Neukalkulation und Festsetzung der Einleitungsgebühr ab dem 01.01.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Marktgemeinderatssitzung, 26.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 13. Marktgemeinderatssitzung 26.11.2020 ö 4

Sachverhalt

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 25.10.2016 wurde ab dem 01.01.2017 eine Senkung der Einleitungsgebühr von 3,12 € um 0,12 € auf 3,00 € pro Kubikmeter Abwasser beschlossen.
 
In der seinerzeit zu Grunde gelegten Kalkulation wurde der Ausgleich einer Überdeckung der Jahre 2012 bis 2016 in Höhe von 74.097,02 € gleichmäßig auf die Jahre 2017 bis 2020 mit je einem Viertel in Höhe 18.524,26 € mit einberechnet.
Nach dem vorläufigen (vorläufig deshalb, weil das Jahr 2020 noch nicht abgeschlossen ist) Ergebnis der Jahre 2016 bis 2020 ergibt sich erneut eine Überdeckung. Diese beträgt 230.197,55 €. Die Überdeckung wirkt sich mit einem Betrag von 57.549,39 € jährlich positiv auf die künftige Gebührenhöhe aus.

Hauptgrund für die entstandene Unterdeckung sind die eingestellten Ausgaben für den Kanalunterhalt (Sanierung, Kanalkataster). In den Jahren 2017 bis 2020 waren hier insgesamt Kosten in Höhe von 480.000,- € veranschlagt. Die Ausgaben hingegen lagen nur bei rund 216.000,- €.

Bei der vorliegenden Vorauskalkulation der Jahre 2021 bis 2024 wurden neben den wiederkehrenden Ausgaben vor allem nochmals erhöhte Ausgaben wegen der Sanierung von Altkanälen in Behringersmühle und Gößweinstein sowie für die Erstellung eines EDV-gestützten Kanalkatasters berücksichtigt. Auch sind Ingenieurkosten für den Erhalt von wasserrechtlichen Erlaubnissen beinhaltet.

Bei einer angenommenen Einleitungsmenge von 678.000 m³ (169.500 m³ jährlich, entspricht dem Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019) in den Jahren 2021 bis 2024 und zu deckenden Kosten von insgesamt rund 2.033.000,- € ergibt sich auch weiterhin eine Gebühr von 3,00 € pro Kubikmeter Abwasser.

Beratung

Der kalkulatorische Zinssatz beträgt 3,10 %.
Eine Nachberechnung (Nachprüfung) der Abwassergebühr innerhalb des Kalkulationszeitraumes durch die Verwaltung trägt zu einer stabilen und sicheren Abwassergebühr bei. Diese Vorgehensweise sowie die sparsame und wirtschaftliche Arbeit der Verwaltung in den letzten Jahren wirkt sich positiv auf die Abwassergebühr aus. Der Verwaltung gebührt hierfür ein Dankeschön.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die vorstehende Kalkulation der Abwassereinleitungsgebühr zur Kenntnis.
Die Gebühr je Kubikmeter Abwasser beträgt auch weiterhin 3,00 €.
Eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung ist nicht notwendig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.12.2020 12:55 Uhr