Das Thema wurde bereits in der Marktgemeinderatssitzung am 19.11.2019 wie folgt behandelt:
„Sachverhalt:
Am 12.12.2017 fand im Pfarrheim Gößweinstein eine öffentliche Marktgemeinderatssitzung statt. Es wurde beschlossen, dass das Vorhaben, das Rathaus Gößweinstein künftig im Pfarramt Gößweinstein unterzubringen, weiterverfolgt werden soll. Zu Einzelheiten wird auf das Sitzungsprotokoll und den dazu überlassenen Umbauplanungen verwiesen.
Seither fand eine Reihe von Besprechungen mit Vertretern des Pfarramtes Gößweinstein, des Erzbischöflichen Ordinariats Bamberg, der Regierung von Oberfranken sowie des Landesamtes für Denkmalschutz statt.
Am 08.10.2019 wurde der Sachverhalt letztmals mit Vertretern der Kirchenverwaltung Gößweinstein und des Erzbischöflichen Ordinariats Bamberg besprochen. Die Kirchenverwaltung hat dem Vorhaben bereits zugestimmt.
Die Planung, welche den Marktgemeinderäten überlassen worden ist, wurde am 14.10.2019 von der Erzbischöflichen Bauabteilung gefertigt. Wahrscheinlich ist, dass die Planung noch verändert wird. Im Rahmen eines sog. VgV-Verfahrens bzw. eines Architektenwettbewerbs wird der Markt Gößweinstein einen Architekten mit der Planung der Maßnahme beauftragen. Das Endergebnis der dann folgenden Planung ist deshalb noch offen.
Die angenommenen Kosten betragen insgesamt 8.072.000,- €.
Die Finanzierung ist wie folgt angedacht:
Markt Gößweinstein 2.885.854,- €
Kirche 1.218.388,- €
Städtebaufördermittel 3.947.758,- €
Fördermittel Dritter/Denkmalschutz 20.000,- €
Der Erhalt der Stadtbauförderungsmittel ist mit der Regierung von Oberfranken grundsätzlich abgestimmt.
Beratung:
Der Erste Bürgermeister erläutert anhand einer Präsentation, welche auch am 16.10.2019 in der Kirchenverwaltungssitzung gezeigt wurde, den aktuellen Planungsstand. Es wird auf die drei Leitprojekte der Fortschreibung des ISEK aus dem Jahr 2018 „Verlagerung Rathaus ins Pfarrhaus, Sanierung der öffentlichen Toilette, Nutzung/Öffnung des Pfarrgartens“ verwiesen.
Mit Umsetzung der vorgestellten Planung gelingt es dem Markt Gößweinstein, einen Leerstandstand im Ortskern zu aktivieren. Dies entspricht dem Selbstbindungsbeschluss des Marktes Gößweinstein im Zuge der Umsetzung des bayerischen Förderprogrammes „Innen statt Außen“. Für den Markt Gößweinstein besteht hier eine historische Chance.
Dem wird hinzugefügt, dass durch dieses Vorhaben auch für die Kirchenstiftung Gößweinstein enorme Vorteile entstehen würden, da das Pfarramt derzeit nicht barrierefrei erreichbar ist und auch keine realistische Nachnutzung des sonstigen Leerstandes in Aussicht stehen würde. Der Ortskern wird so aufgewertet und auch das Tourismusbüro wäre zentral positioniert.
Als nachteilig wird erkannt, dass das Pfarramt auf Grund der Substanz und des Alters des Gebäudes hinsichtlich der Energetik höhere Bewirtschaftungskosten als ein Neubau verursachen wird. Ein erhöhtes Risikopotenzial bei den Kosten für den Umbau eines bestehenden Gebäudes wird angesprochen. Zudem wird auf die fehlenden Parkmöglichkeiten direkt am Gebäude verwiesen. Die Kosten von rund 8.000.000,- € für den Neubau eines Rathauses erscheinen zu hoch. Zudem wird der Erhalt der veranschlagten Städtebaufördermittel als kritisch betrachtet.
Dem wird entgegnet, dass Parkmöglichkeiten am derzeitigen Rathaus in einer Entfernung von rund 100 m zur Verfügung stehen. Die Ausweisung von Behindertenparkplätzen ist in unmittelbarer Nähe zum Pfarramt möglich. Die Kosten von 8.000.000,- € beinhalten nicht nur den (Um-) Bau zum Rathaus, sondern auch, wie bereits angeführt, die Verlagerung Rathaus ins Pfarrhaus (inklusive Tourismusbüro), die Sanierung der öffentlichen Toilette sowie die Nutzung/Öffnung des Pfarrgartens. Beinhaltet sind auch die Kosten für die Sanierung der Räumlichkeiten, welche von der Kirchenstiftung Gößweinstein genutzt werden.
Beschluss:
Der vorliegenden Planung der Erzbischöflichen Bauabteilung vom 14.10.2019 für den Umbau des Pfarramtes Gößweinstein zum Rathaus wird zugestimmt. Diese ist Grundlage für das weitere Vorgehen.
Abstimmungsergebnis: 15:1“
Die Planung wurde in das Ratsinformationssystem eingestellt.
Zum weiteren Verfahren hat die Regierung von Oberfranken mit Schreiben vom 18.12.2019 dringend empfohlen, einen Architektenwettbewerb mit gekoppelten VgV-Verfahren zur Vergabe der Architektenleistung durchzuführen.
Auf Grund des doch recht aufwendigen Verfahrens bei einem Architektenwettbewerb sowie des überschaubaren Gestaltungspielraums beim Umbau des vorhandenen Gebäudes erscheint die Durchführung eines solchen Wettbewerbs zu übertrieben.
Bei einem reinen VgV-Verfahren (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, § 17 VgV) erfolgt die Auswahl des Büros nach eingereichten Unterlagen ohne kreative Aspekte.
Auf Grund der Empfehlung der Regierung von Oberfranken sollte ein Architektenwettbewerb durchgeführt werden.
Die Kosten hierfür betragen rund 150.000,- €. Die Kosten für die Betreuung des VgV-Verfahrens inkl. des Architektenwettbewerbs werden von der Regierung von Oberfranken mit mindestens 60% gefördert.
Als Dauer werden mindestens 9 Monate angesetzt.
Der Wettbewerb soll in einen Realisierungsteil (Pfarramt mit Anbau) sowie einen Ideenteil (Pfarrgarten) gegliedert werden.