Einstieg in die Umsetzung der Revitalisierung des Pfarramtes; Entscheidung über die Art der Vergabe der Architektenleistung


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Marktgemeinderatssitzung, 05.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 12. Marktgemeinderatssitzung 05.11.2020 ö 7

Sachverhalt

Das Thema wurde bereits in der Marktgemeinderatssitzung am 19.11.2019 wie folgt behandelt:

„Sachverhalt:

Am 12.12.2017 fand im Pfarrheim Gößweinstein eine öffentliche Marktgemeinderatssitzung statt. Es wurde beschlossen, dass das Vorhaben, das Rathaus Gößweinstein künftig im Pfarramt Gößweinstein unterzubringen, weiterverfolgt werden soll. Zu Einzelheiten wird auf das Sitzungsprotokoll und den dazu überlassenen Umbauplanungen verwiesen.

Seither fand eine Reihe von Besprechungen mit Vertretern des Pfarramtes Gößweinstein, des Erzbischöflichen Ordinariats Bamberg, der Regierung von Oberfranken sowie des Landesamtes für Denkmalschutz statt.
Am 08.10.2019 wurde der Sachverhalt letztmals mit Vertretern der Kirchenverwaltung Gößweinstein und des Erzbischöflichen Ordinariats Bamberg besprochen. Die Kirchenverwaltung hat dem Vorhaben bereits zugestimmt.

Die Planung, welche den Marktgemeinderäten überlassen worden ist, wurde am 14.10.2019 von der Erzbischöflichen Bauabteilung gefertigt. Wahrscheinlich ist, dass die Planung noch verändert wird. Im Rahmen eines sog. VgV-Verfahrens bzw. eines Architektenwettbewerbs wird der Markt Gößweinstein einen Architekten mit der Planung der Maßnahme beauftragen. Das Endergebnis der dann folgenden Planung ist deshalb noch offen.

Die angenommenen Kosten betragen insgesamt 8.072.000,- €.

Die Finanzierung ist wie folgt angedacht:

Markt Gößweinstein        2.885.854,- €
Kirche        1.218.388,- €
Städtebaufördermittel        3.947.758,- €
Fördermittel Dritter/Denkmalschutz        20.000,- €

Der Erhalt der Stadtbauförderungsmittel ist mit der Regierung von Oberfranken grundsätzlich abgestimmt.

Beratung:

Der Erste Bürgermeister erläutert anhand einer Präsentation, welche auch am 16.10.2019 in der Kirchenverwaltungssitzung gezeigt wurde, den aktuellen Planungsstand. Es wird auf die drei Leitprojekte der Fortschreibung des ISEK aus dem Jahr 2018 „Verlagerung Rathaus ins Pfarrhaus, Sanierung der öffentlichen Toilette, Nutzung/Öffnung des Pfarrgartens“ verwiesen.
Mit Umsetzung der vorgestellten Planung gelingt es dem Markt Gößweinstein, einen Leerstandstand im Ortskern zu aktivieren. Dies entspricht dem Selbstbindungsbeschluss des Marktes Gößweinstein im Zuge der Umsetzung des bayerischen Förderprogrammes „Innen statt Außen“. Für den Markt Gößweinstein besteht hier eine historische Chance.
Dem wird hinzugefügt, dass durch dieses Vorhaben auch für die Kirchenstiftung Gößweinstein enorme Vorteile entstehen würden, da das Pfarramt derzeit nicht barrierefrei erreichbar ist und auch keine realistische Nachnutzung des sonstigen Leerstandes in Aussicht stehen würde. Der Ortskern wird so aufgewertet und auch das Tourismusbüro wäre zentral positioniert.
Als nachteilig wird erkannt, dass das Pfarramt auf Grund der Substanz und des Alters des Gebäudes hinsichtlich der Energetik höhere Bewirtschaftungskosten als ein Neubau verursachen wird. Ein erhöhtes Risikopotenzial bei den Kosten für den Umbau eines bestehenden Gebäudes wird angesprochen. Zudem wird auf die fehlenden Parkmöglichkeiten direkt am Gebäude verwiesen. Die Kosten von rund 8.000.000,- € für den Neubau eines Rathauses erscheinen zu hoch. Zudem wird der Erhalt der veranschlagten Städtebaufördermittel als kritisch betrachtet.
Dem wird entgegnet, dass Parkmöglichkeiten am derzeitigen Rathaus in einer Entfernung von rund 100 m zur Verfügung stehen. Die Ausweisung von Behindertenparkplätzen ist in unmittelbarer Nähe zum Pfarramt möglich. Die Kosten von 8.000.000,- € beinhalten nicht nur den (Um-) Bau zum Rathaus, sondern auch, wie bereits angeführt, die Verlagerung Rathaus ins Pfarrhaus (inklusive Tourismusbüro), die Sanierung der öffentlichen Toilette sowie die Nutzung/Öffnung des Pfarrgartens. Beinhaltet sind auch die Kosten für die Sanierung der Räumlichkeiten, welche von der Kirchenstiftung Gößweinstein genutzt werden.    

Beschluss:

Der vorliegenden Planung der Erzbischöflichen Bauabteilung vom 14.10.2019 für den Umbau des Pfarramtes Gößweinstein zum Rathaus wird zugestimmt. Diese ist Grundlage für das weitere Vorgehen.

Abstimmungsergebnis:  15:1“

Die Planung wurde in das Ratsinformationssystem eingestellt.

Zum weiteren Verfahren hat die Regierung von Oberfranken mit Schreiben vom 18.12.2019 dringend empfohlen, einen Architektenwettbewerb mit gekoppelten VgV-Verfahren zur Vergabe der Architektenleistung durchzuführen.

Auf Grund des doch recht aufwendigen Verfahrens bei einem Architektenwettbewerb sowie des überschaubaren Gestaltungspielraums beim Umbau des vorhandenen Gebäudes erscheint die Durchführung eines solchen Wettbewerbs zu übertrieben.

Bei einem reinen VgV-Verfahren (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, § 17 VgV) erfolgt die Auswahl des Büros nach eingereichten Unterlagen ohne kreative Aspekte.

Auf Grund der Empfehlung der Regierung von Oberfranken sollte ein Architektenwettbewerb durchgeführt werden.

Die Kosten hierfür betragen rund 150.000,- €. Die Kosten für die Betreuung des VgV-Verfahrens inkl. des Architektenwettbewerbs werden von der Regierung von Oberfranken mit mindestens 60% gefördert.
Als Dauer werden mindestens 9 Monate angesetzt.
Der Wettbewerb soll in einen Realisierungsteil (Pfarramt mit Anbau) sowie einen Ideenteil (Pfarrgarten) gegliedert werden.

Beratung

Vortrag des Ersten Bürgermeisters:
  • vorgelegte Planungsvariante ist nicht förderfähig
Bei dem Entwurf des Diözesanarchitekten handelt es sich nämlich um einen solitären und historisierenden Neubau, der im klaren Widerspruch zu einem notwendigen, zeitgemäßen Funktionsanbau steht.
  • Seitens der Regierung von Oberfranken wird zu einer entsprechenden und qualitätvollen Lösung geraten.
Diese ist angesichts der prominenten Lage und den vielfältigen Bezügen mit der einmaligen Chance auf eine deutliche Steigerung des Mehr- und Nutzwerts für die Marktgemeinde auch hinsichtlich einer Gesamtbetrachtung aus städtebaulicher Sicht zwingend erforderlich.
  • Ohne Architektenwettbewerb fehlt der kreative Aspekt

Vorteile Architektenwettbewerb

  1. Beste Lösung
Der Architektenwettbewerb garantiert eine maximale Vielfalt an Lösungen. Unter zahlreichen Angeboten findet man die unverwechselbare und qualitätsvolle Entwurfsgrundlage für unser Bauvorhaben.

  1. Rechtssicheres Verfahren
Mit der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) erhalten wir eine rechtssichere Grundlage, die für uns als Auslober und die teilnehmenden Architekten ein ausgewogenes und partnerschaftliches Verfahren gewährleistet.

  1. Kostenoptimiertes Bauen
    Ein Architektenwettbewerb ermöglicht eine wirtschaftliche Betrachtung der eingereichten Arbeiten, indem Planungskennwerte abgefragt, geprüft und bewertet werden. So kann neben der qualitätsvollsten auch die kostenoptimierte Lösung gefunden werden.

  1. Schnelles Ergebnis
    Ein Architektenwettbewerb dauert von den ersten Vorbereitungen bis zur Preisgerichtssitzung durchschnittlich sechs Monate. Im Ergebnis erhalten wir einen Vorentwurf, der im Konsens mit allen Beteiligten zur Realisierung empfohlen wird. So findet ein frühzeitiger Abstimmungsprozess statt, der den Realisierungszeitraum unseres Bauvorhabens positiv beeinflusst.

  1. Geldlicher Gegenwert
    Die Investition in einen Architektenwettbewerb ist gut angelegtes Geld. Zum Preis eines Vorentwurfs (nach HOAI) und den Kosten der Wettbewerbsorganisation erhalten wir eine Vielzahl von Lösungsvorschlägen. Bei der späteren Beauftragung wird das entsprechende Preisgeld verrechnet und die gleiche Leistung nicht zweimal vergütet.


  1. Umsetzung unserer Vorstellungen
    Mit der Auslobung formulieren wir die wichtigen Anforderungen, Voraussetzungen und Zielvorstellungen unseres Bauvorhabens. Gemeinsam mit dem Preisgericht entscheiden wir, welcher Entwurf unsere Anforderungen am besten umsetzt und für die Realisierung in Frage kommt.

  1. Einbindung der Öffentlichkeit
    Architektenwettbewerbe sind von allgemeinem Interesse. Die Öffentlichkeit kann, sofern gewünscht, bereits im Vorfeld mit einbezogen werden. Die Ausstellung der Ergebnisse und die Berichterstattung können entsprechend gestaltet werden und die Kommunikation unseres Vorhabens wirksam unterstützen.

Mit einem Architektenwettbewerb binden wir alle beteiligten Parteien:
  • den Markt Gößweinstein
  • die Kirchenstiftung Gößweinstein / das Erzbischöfliche Ordinariat Bamberg
  • die Regierung von Oberfranken
  • das Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
ein.

Es wird eine Besichtigung des Gebäudes durch den Marktgemeinderat gewünscht.

Seitens des Marktes Gößweinstein wäre der nächste Schritt, einen Wettbewerbsbetreuer zu beauftragen, welche dann auch das Verfahren zur Vergabe der Architektenleistung vorschlägt.
Es wird bemängelt, dass es keine Bestandsanalyse für das Gebäude gibt. Diese müsste schon vor Ausrufung des Wettbewerbes vorliegen. Angaben zur Statik sind ebenfalls noch nicht vorhanden. Das Ergebnis des Wettbewerbes mag zwar nett sein; dieses wäre jedoch wenig belastbar .

Dem wird entgegnet, dass diese Daten Bestandteil zur Vorbereitung des Wettbewerbes werden.
Weiterhin wird befürchtet, dass sich die Maßnahme zu einem Millionengrab für den Markt Gößweinstein entwickeln könnte. Der Vergleich wird hier zur Kostenentwicklung beim Neubau der Doppelsporthalle von einer Bausumme von ursprünglich rund 4 Mio. € auf jetzt weit über 6 Mio. € gezogen.

Beschluss

Der Durchführung eines Architektenwettbewerbs für den Umbau (Revitalisierung) des Pfarramtes zum Rathaus wird zugestimmt. Die weiteren notwendigen Schritte sind zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 6

Datenstand vom 11.11.2020 09:35 Uhr