Aufstellung des Bebauungsplanes Hardt 1; Zustimmung zur Planung


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Marktgemeinderatssitzung, 22.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Marktgemeinderatssitzung 22.09.2020 ö 7

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 10.12.2019 folgenden Beschluss gefasst;

„Zur Ermöglichung der Wohnbebauung der Grundstücke Fl.Nr. 674/3 und 674/15, Gmkg. Wichsenstein, wird der Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes in Hardt zugestimmt.
Es soll ein „Dorfgebiet (MD)“ ausgewiesen werden. Der Plan erhält den Namen „Hardt 1“
Der Bebauungsplan wird nach § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung im Nachgang angepasst.

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 669/1 (Teilfläche), 674/3, 674/8 (Teilfläche), 674/9, 674/12, 674/15 (Teilfläche) und 674/17, alle Gmkg. Wichsenstein.

Es wird wie folgt begrenzt:
Im Norden: durch die Grundstücke Fl.Nr. 674/14, 674/2, 674/16, 674/11, 674/10
Im Osten: durch das Grundstück Fl.Nr. 669/2
Im Süden: durch die Grundstücke Fl.Nr. 669/1 (Teilfläche), 674/8 (Teilfläche), 674/15 (Teilfläche), 669, 674/7
Im Westen: durch das Grundstück Fl.Nrn. 676
alle Gmkg. Wichsenstein

Die anfallenden Kosten sind durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages von den Bauwerbern zu übernehmen.“

Mittlerweile wurde von der Landschaftsarchitektin Barth in Abstimmung mit dem Landratsamt Forchheim und dem Markt Gößweinstein der beiliegende Entwurf des Bebauungsplanes gefertigt.

Beratung

Es wird angemerkt, dass die die private Erschließungsstraße sehr schmal ist und somit Begegnungsverkehr schwer möglich ist. Zudem ist die Ortstraße im Bereich der Einmündung in die Erschließungsstraße mit einem Gartenzaun überbaut, was die Einfahrt erschwert.
Die Bauwerber sind sich der beengten Verhältnisse bewusst. Es wurde festgelegt, dass die Stauraumtiefe 1 m mehr als gewöhnlich, also 6 m beträgt. Auf den befestigten privaten Grundstücksflächen sollen zudem Ausweichmöglichkeiten geschaffen werden.

Beschluss

Der Name des Bebauungsplanes wird von „Hardt 1“ in „Hardt Südost“ geändert.
Dem beiliegenden Entwurf der Planung wird zugestimmt. Er ist Grundlage der Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und Gemeinden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2020 08:23 Uhr