Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 10.12.2019 folgenden Beschluss gefasst;
„Zur Ermöglichung der Wohnbebauung der Grundstücke Fl.Nr. 674/3 und 674/15, Gmkg. Wichsenstein, wird der Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes in Hardt zugestimmt.
Es soll ein „Dorfgebiet (MD)“ ausgewiesen werden. Der Plan erhält den Namen „Hardt 1“
Der Bebauungsplan wird nach § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung im Nachgang angepasst.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 669/1 (Teilfläche), 674/3, 674/8 (Teilfläche), 674/9, 674/12, 674/15 (Teilfläche) und 674/17, alle Gmkg. Wichsenstein.
Es wird wie folgt begrenzt:
Im Norden: durch die Grundstücke Fl.Nr. 674/14, 674/2, 674/16, 674/11, 674/10
Im Osten: durch das Grundstück Fl.Nr. 669/2
Im Süden: durch die Grundstücke Fl.Nr. 669/1 (Teilfläche), 674/8 (Teilfläche), 674/15 (Teilfläche), 669, 674/7
Im Westen: durch das Grundstück Fl.Nrn. 676
alle Gmkg. Wichsenstein
Die anfallenden Kosten sind durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages von den Bauwerbern zu übernehmen.“
Mittlerweile wurde von der Landschaftsarchitektin Barth in Abstimmung mit dem Landratsamt Forchheim und dem Markt Gößweinstein der beiliegende Entwurf des Bebauungsplanes gefertigt.