Fl.Nr. 393, Gmkg. Gößweinstein;
Nutzungsänderung des Jugendraumes und der Nebenräume für die Erweiterung des Kindergartens
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 06.08.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für den Kindergarten St. Franziskus liegen mehr Anmeldungen vor, wie Kinderplätze vorhanden sind, so dass eine vorübergehende Erweiterung in den Jugendräumen im Pfarrheim geplant ist. Es wird deshalb eine befristete Nutzungsänderung der Jugendräume und der Nebenräume im Untergeschoss für eine Kindergartengruppe (3 – 6-jährige Kinder) beantragt.
Bauliche Veränderungen an der vorhandenen Raumaufteilung sind im Pfarrheim nicht erforderlich. Lediglich der Einbau einer Fluchtwegetür (Rettungsweg) ist erforderlich.
Für den Spiel- und Freibereich wird ein Teilbereich um das Pfarrheim eingezäunt.
Aus den Bauantragsunterlagen gehen leider keine Informationen hervor, um wie viele Kinder es sich handelt, die im Pfarrheim und auch insgesamt im Kindergarten St. Franziskus betreut werden, so dass hinsichtlich der notwendigen Stellplatzanzahl seitens der Verwaltung keine Aussage getroffen werden kann. Die Kirchenverwaltung wurde bereits aufgefordert bezüglich der Anzahl der Kindergartenkinder und dem erforderlichen Nachweis von Stellplätzen Angaben vorzulegen.
Beschluss
Für die Nutzungsänderung der Jugendräume und der Nebenräume im Untergeschoss des Pfarrheimes auf Fl.Nr. 393, Gmkg. Gößweinstein, für die Unterbringung von Kindergartenkinder des Kindergartens St. Franziskus wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB mit der Auflage erteilt, dass die erforderlichen Stellplätze nachgewiesen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.08.2020 08:54 Uhr