Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat mit Bekanntmachung vom 28.07.2020 eine Mustersatzung einer Hundesteuersatzung bekannt gemacht.
Die aktuelle Satzung des Marktes Gößweinstein stammt aus dem Jahr 2006. Eine Überarbeitung der Satzung mit teilweiser Anpassung an die Mustersatzung sowie Erhöhung der Steuer-
sätze wurde vorgenommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung 2017 bereits folgende Feststellung getroffen:
„Der Markt Gößweinstein erhebt im Landkreis Forchheim die niedrigste Hundesteuer. Es wäre zu prüfen, ob hier Kostendeckung auf die für die Hundekotbeutel und deren Entsorgung entfallenden Kosten besteht. Eventuell wäre eine Anpassung erforderlich.“
Die Hundesteuersätze im Landkreis Forchheim (ohne Gößweinstein) stellen sich nach einem Zeitungsbericht des Fränkischen Tag vom 17.07.2017 wie folgt dar:
höchster Satz niedrigster Satz
1. Hund 80,- € 30,- €
2. Hund 100,- € 40,- €
3. und weitere Hund 160,- € 65,- €
Die Steuersätze beim Markt Gößweinstein lauten wie folgt:
1. Hund 30,- € X 248 = 7.440,- €
2. Hund 60,- € x 32 = 1.920,- €
3. und weitere Hund 90,- € x 5 = 450,- €
ermäßigter Hund 15,- € X 28 = 420,- €
Kampfhund 450,- € X 0 = 0,- €
Summe Jahreseinnahme 2020: 10.230,- €
Es wird folgende Änderung vorgeschlagen:
1. Hund 60,- €
2. Hund 80,- €
3. und weitere Hund 120,- €
ermäßigter Hund 30,- €
Kampfhund 1.200,- €
Summe:
Weitere nennenswerte Änderungen:
Kein ermäßigter Satz für Hobbyzüchter
Wegfall Steuer für gewerbliche Züchter
Besteuerung von Kampfhunden der Kategorie 2, auch wenn positiver Wesenstest vorliegt