Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Fl.Nrn. 1639 (Teilfläche), 1640 und 1647, Gmkg. Stadelhofen A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB B. Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB D. Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Marktgemeinderatssitzung, 01.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 01.10.2020 ö 4

Sachverhalt

In der Marktgemeinderatssitzung am 19.03.2019 wurde der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes „Bösenbirkig Gewerbegebiet“ der Ingenieurgesellschaft Weyrauther, Bamberg, vom 18.09.2018 unter Berücksichtigung der in der Sitzung gefassten Beschlüsse gebilligt.

Die beschlossenen Änderungen wurden in den Entwurf eingearbeitet. Dieser Entwurf wurde in der Zeit vom 19.08.2019 bis 27.09.2019 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Ebenso fand eine nochmalige Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB statt und es wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Die abgegebenen Stellungnahmen sowie die entsprechenden Beschlussvorschläge sind nachfolgend abgebildet.

A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Einwendungen einer Rechtsanwaltkanzlei vom 27.09.2019 in Vertretung zweier Bürger

2.2. Flächennutzungsplan
Für die im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erlassene Änderung des Flächennutzungsplans gelten die bezüglich des Bebauungsplans „Bösenbirkig-Gewerbegebiet" genannten Einwendungen.
In Ziff. 2 der Begründung der Änderung des Flächennutzungsplans wird als maßgeblicher Grund für die Planänderung die Aufstellung des Bebauungsplans „Bösenbirkig-Gewerbegebiet“ genannt. Als weitere Gründe werden die in der Planbegründung des Bebauungsplans bezeichneten Gründe angeführt. Hierfür gelten die gleichen Einwendungen hinsichtlich Gefälligkeitsplanung und mangelnder Attraktivität des Gewerbegebietes. Die Planänderung ist damit nicht städtebaulich erforderlich gemäß § 1 Abs. 3 BauGB.
Im Weiteren verstößt die Planänderung auch gegen die Ziele der Raumordnung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB, da das Anbindegebot verletzt wird.
Schließlich ist auch das Abwägungsgebot gemäß § 1 Abs. 7 BauGB verletzt. Ganz besonders ist hierbei auf die fehlende Stellungnahme zur Auswahl des Plangebiets und die in Betracht kommenden Alternativen hinzuweisen. Schon deshalb liegt ein Abwägungsfehler vor.

Beschluss:

Die im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB gegen die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes gemachten Einwendungen werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens abgehandelt.
Die von der Gemeinde dargelegten Gründe für die Ausweisung eines Gewerbegebietes im Rahmen des Bebauungsplanes werden in der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung nochmal ausführlich erläutert. Hier wird unter anderem auch auf die Notwendigkeit des Gewerbegebietes, die fehlenden Alternativen im Markt Gößweinstein und auf dem jetzigen Standort eingegangen, damit auch die Erforderlichkeit dieses Gewerbegebietes für den Markt Gößweinstein klar zum Ausdruck gebracht wird.

Abstimmungsergebnis: 14:0

3. Zusammenfassung
Die Bauleitplanung wirft erhebliche rechtliche Probleme auf. Sie ist aus mehreren Gründen nicht erforderlich im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB. Sie verstößt gegen die Ziele der Raumordnung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB. Zudem war die Abwägung fehlerhaft. Insbesondere wurden die Veränderung des Landschaftsbildes als auch alternative Planungsmöglichkeiten sowie wasserwirtschaftliche Belange und geeignete Ausgleichsmaßnahmen nicht bzw. nicht ausreichend in der Abwägung berücksichtigt.

Wir beantragen daher die Einstellung des Bauleitplanverfahrens.

Beschluss:

Die Gemeinde berücksichtigt die Belange der Bevölkerung, indem sie auf Wünsche und Anregungen eingeht. So wird die westliche Böschungsoberkante des Sickerbeckens zurückgenommen und im Baugebiet ist nur noch die offene Bauweise zulässig. Die in den Beschlussvorschlägen zu der eingegangenen privaten Stellungnahme dargelegten Gründe der Gemeinde für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Bösenbirkig“ werden nochmal in den Begründungen (Flächennutzungsplanänderung, Bebauungsplan) ausführlich dargelegt. Die Einstellung des Bauleitplanverfahrens ist seitens der Gemeinde nicht vorgesehen. Der Antrag wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis: 14:0


B. Abstimmung mit Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

Nr.
Gemeinde
Stellungnahme
(Datum)
Keine Stellungnahme abgegeben

Keine Einwände
Keine weitere Beteiligung erwünscht
1
Ahorntal

X


2
Pottenstein
15.10.2019

X
X
3
Obertrubach

X


4
Egloffstein


X

5
Pretzfeld

X


6
Ebermannstadt
23.09.2019

X

7
Wiesenttal

X


8
Waischenfeld
13.09.2019

X


C. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange äußerten keine Einwendungen:

  • Regierung von Oberfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, Stellungnahme vom 13.08.2019
  • Regierung von Oberfranken, Bergamt, Stellungnahme vom 13.09.2019
  • Staatliches Bauamt Bamberg, FB Straßenbau, Stellungnahme vom 12.09.2019
  • Regionaler Planungsverband Oberfranken-West, Stellungnahme vom 05.09.2019
  • Handwerkskammer für Oberfranken, Stellungnahme vom 15.08.2019
  • TenneT TSO GmbH, Stellungnahme vom 15.08.2019
  • Kreisbrandrat Flake, Stellungnahme vom 22.09.2019
  • Zweckverband zur Wasserversorgung der Wiesentgruppe, Stellungnahme vom 21.08.2019 (keine weitere Beteiligung gewünscht)

Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

  1. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Forchheim vom 27.09.2019

FB 41, Bauamt

keine Einwendungen

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

FB 42, Naturschutz

Das überplante Areal liegt nicht im Landschaftsschutzgebiet und nimmt keine naturschutzfachlich wertvollen oder naturschutzrechtlich geschützten Flächen in Anspruch.

Dennoch wird aus der Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege die bauplanungsrechtliche Darstellung einer gewerblichen Baufläche in diesem Bereich kritisch gesehen aufgrund der damit einhergehenden Zersiedelung der Landschaft bei gleichzeitigem Vorhandensein einer im Flächennutzungsplan als Gewerbliche Baufläche dargestellten, ca. 1,5 ha großen, bislang noch nicht bebauten und auch noch nicht mit einem Bebauungsplan überplanten Gewerbegebietsfläche im Hauptort.

Die vorgesehene gewerbliche Baufläche bei Bösenbirkig kann zu einer Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbilds führen. Der Ortsteil Bösenbirkig ist derzeit in seinem optischen Erscheinungsbild überwiegend von Bauernhöfen und einigen wenigen Wohnhäusern geprägt und stellt einen typisch ländlich geprägten Siedlungsbereich dar. Die gewerblichen Bauten werden mit hoher Wahrscheinlichkeit als optischer Fremdkörper in der ländlich geprägten Umgebung wahrgenommen werden.
Zur Minderung der Beeinträchtigung des Landschaftsbilds ist im Bebauungsplanentwurf vom Markt Gößweinstein die Festsetzung von Eingrünungsmaßnahmen vorgesehen, was seitens der unteren Naturschutzbehörde sehr begrüßt wird.

Im Flächennutzungsplan sind diese Eingrünungsmaßnahmen ebenfalls darzustellen.

Sollte der Markt Gößweinstein letztlich keinen Zugriff auf den ca. 1,5 ha großen Bereich des Gewerbegebiets am östlichen Ortsrand von Gößweinstein haben, dann sollte im Zuge einer zukünftigen Flächennutzungsplanänderung die bauplanungsrechtliche Darstellung der gewerblichen Baufläche am östlichen Ortsrand von Gößweinstein wieder zurückgenommen werden.

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Wie in dem Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung bereits dargelegt, ist die Notwendigkeit des Gewerbegebietes weiterhin vorhanden. Die geforderte Randeingrünung zur Einbindung der Baukörper ins Landschaftsbild wird als Signatur im Flächennutzungsplan dargestellt.

Bei der nächsten größeren FNP-Fortschreibung werden die im Flächennutzungsplan dargestellten gewerblichen Bauflächen am östlichen Ortsrand von Gößweinstein überarbeitet und gegebenenfalls zurückgenommen.

Abstimmungsergebnis: 14:0

FB 44, Umweltschutz:

Auf unsere Stellungnahme vom 10.09.2019 zum entsprechenden Bebauungsplanverfahren wird verwiesen.

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme des FB 44 (Umweltschutz) des LRA Forchheim zum Flächennutzungsplan wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung beim Bebauungsplan „Bösenbirkig-Gewerbegebiet“ behandelt und abgewogen. Eine Signatur „Fläche mit Nutzungseinschränkung“ bezüglich der Immissionskontingentierung wir im Flächennutzungsplan dargestellt.

Abstimmungsergebnis: 14:0

Kreisheimatpfleger:

keine Äußerung

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

  1. Zur Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Abt. Landwirtschaft, vom 13.09.2019

Auf unsere Stellungnahme vom 17.10.2018 wird verwiesen. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass es sich bei der eingeplanten Mulde nicht um einen ständig wasserführenden Graben handelt, da ansonsten die landwirtschaftliche Nutzung der angrenzenden Flur-Nr. 1647/2 durch erhöhte Auflagen (Pflanzenschutz, Düngung, Ackernutzung) erschwert werden könnte.

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Mulde dient ausschließlich dazu, dass Oberflächenwasser aus den einzelnen Gewerbegrundstücken aufzunehmen und dem Sickerbecken zuzuführen. Die Mulde ist nur bei Regenereignissen wasserführend und daher nicht ständig wasserführend. Es wird auf dem Beschluss vom 19.03.2019 verwiesen, bei dem alle Punkte abgewogen wurden. Der Beschluss vom 19.03.2019 behält weiterhin seine Gültigkeit.

Abstimmungsergebnis: 14:0

Stellungnahme vom 17.10.2018 mit Beschluss vom 19.03.2019:
Die für die Planung einbezogene Fläche umfasst ca. 0,89 ha, wobei die Flur-Nrn. 1640 und 1647 als Ackerland bewirtschaftet werden. Die Flur-Nr. 1639 ist ein Wirtschaftsweg. Die Ackerfläche hat mit einer Bodenzahl von 52 Bodenpunkten und der Bodenart Lehm durchaus gute Bodenqualitäten. Die beiden Flächen sind aber rel. klein und ungünstig geformt (Flur-Nr. 1640). Der vorhandene Wirtschaftsweg wird nach Süden verlegt. Hier ist darauf zu achten, dass dieser auch mit moderner Landtechnik befahren werden kann.
Auf die angrenzende Landwirtschaft wird bereits unter Punkt 5 (Immissionsschutz) der Begründung (Vorentwurf) hingewiesen. Nach unserer Kenntnis befindet sich auch keine immissionsrelevante landwirtschaftliche Tierhaltung in der Nähe des geplanten Gewerbegebietes.
Mit einer etwaigen Einfriedung (Einzäunung) sollte ein ausreichender Abstand (min. 0,5 m) zur landwirtschaftlichen Nutzfläche im Westen (Flur-Nr. 1647/2) eingehalten werden, damit die Fläche auch weiterhin ohne Behinderung vollständig bewirtschaftet werden kann.
Ansonsten bestehen seitens des AELF Bamberg (Bereich Landwirtschaft) gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Bösenbirkig- Gewerbegebiet" keine Bedenken.

Beschluss vom 19.03.2019:

Der Marktgemeinderat Gößweinstein nimmt die Hinweise in der Stellungnahme hinsichtlich der Bodenqualität der landwirtschaftlichen Flächen und der Befahrbarkeit des Wirtschaftsweges zur Kenntnis. Der Hinweis auf mögliche Geruchsimmissionen durch eine bestehende Pferdekoppel im westlichen Bereich des Plangebietes wird in Plan und Begründung herausgenommen, da mittlerweile keine Pferdekoppel mehr existiert. Am direkten westlichen Rand des Plangebietes ist keine Einfriedung, sondern eine Mulde vorgesehen, die ausreichend Abstand für eine Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzfläche (Flur-Nr. 1647/2) bietet.

  1. Zur Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes vom 19.09.2019

Stellungnahme zu Bebauungs- und Flächennutzungsplan: Die Zufahrten zu den umliegenden landwirtschaftlichen Grundstücken müssen während und nach der Bauzeit gewährleistet bleiben.
Soweit im Planungsgebiet Drainagen vorhanden sein sollten, müssen diese dann nach Abschneidung entsprechend neu gefasst und angebunden werden, damit es zu keinen Vernässungen im angrenzenden landwirtschaftlichen Gebiet kommt. Bei Aufschüttungen und Abgrabungen an den Baugrundstücken ist darauf zu achten, dass sich durch Veränderungen der Abflussverhältnisse des Oberflächenwassers keine negativen Auswirkungen auf die angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstücke ergeben.
Rein vorsorglich weisen wir noch darauf hin, dass bei Bepflanzungs- und Eingrünungsmaßnahmen entlang von landwirtschaftlichen Nutzflächen und Wirtschaftswegen die gesetzlichen Grenzabstände einzuhalten sind, damit es zu keiner Beeinträchtigung der Flächen kommt. Entlang von Wegen ist zu beachten, damit das Lichtraumprofil für landwirtschaftliche Fahrzeuge und überbreite Erntemaschinen freigehalten wird. Insbesondere bei der Pflanzung von Laubbäumen ist zu beachten, dass die Kronen der Bäume sehr schnell wachsen und dann in die Fahrbahn hineinragen. Ein rechtzeitiger Rückschnitt ist vorzunehmen.
Unsere landwirtschaftlichen Betriebe sind auf Grund und Boden als wichtigsten Produktionsfaktor unbedingt angewiesen. Durch die vorgelegte Planung werden landwirtschaftliche Nutzflächen für die geplante Baumaßnahme selbst, aber auch für Ausgleichsmaßnahmen in Anspruch genommen und stehen somit für die Produktion nicht mehr zur Verfügung. Deswegen muss alles unternommen um die Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft so gering wie möglich zu halten. Wir beantragen, den Ausgleichsflächenbedarf auf das unvermeidbare Mindestmaß zu begrenzen.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Gößweinstein nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes zum Flächennutzungsplan wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung beim Bebauungsplan „Bösenbirkig-Gewerbegebiet“ behandelt und abgewogen.

Abstimmungsergebnis: 14:0

  1. Zur Stellungnahme des Bund Naturschutz vom 30.09.2019

Der BUND Naturschutz bedankt sich für die Einbeziehung in das Anhörungsverfahren zum oben genannten Vorgang. Ziel des BUND Naturschutz ist die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen der Menschen vor weiterer Zerstörung. In diesem Sinne setzt sich der BUND Naturschutz u.a. für den Schutz der Heimat in ihrer kulturellen Vielfalt und die Erhaltung der natürlichen Landschaft mit ihrer Artenvielfalt ein.
Hiermit möchten wir folgende Stellungnahme zum oben genannten Verfahren abgeben:
Aus Sicht des Bund Naturschutz muss die Ausweisung des Gewerbegebietes Bösenbirkig im Markt Gößweinstein in seiner vorgelegten Planung abgelehnt werden. Der geplante Umgriff für das GE stellt einen kaum ausgleichbaren Eingriff ins Landschaftsbild dar. Durch das spornartig in die freie Landschaft ragende neu geplante 1,5 ha große Gewerbegebiet mit wahrscheinlich unschönen gewerblichen Hallen und Gebäuden wird das Umfeld, d.h. Landschafts- und Ortsbild des kleinen Ortes Bösenbirkig, sehr beeinträchtigt. Außerdem ist aus hiesiger Sicht nicht nachvollziehbar, warum ein GE dieser Dimension zur Errichtung einer einzelnen Lagerhalle ausgewiesen werden soll. Ggfls. gibt es eine Alternative für die Lagerhalle im Ort oder nur einen kleineren Standort am Ortsrand.
Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes und um der Landschaftszersiedelung im Umfeld der Burg Gößweinstein entgegen zu treten, lehnt der Bund Naturschutz das GE in der vorgelegten Form ab. Wir fordern den Markt Gößweinstein auf, nach alternativen Standorten zu suchen und das geplante Areal auf maximal 1/3 der Fläche zu reduzieren. Das stark verkleinerte GE muss üppig eingegrünt werden, um die neuen Baukörper in die Landschaft zu integrieren. Auch sollte hier nach ökologischen Gesichtspunkten gebaut werden, d.h. so geringe Flächenversiegelung wie möglich, begrünte Dächer, Zisternen etc.. Auch hier sollte dem Gebot des Flächensparens ausdrücklich Rechnung getragen werden.

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Wie schon in den Begründungen des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes zum Gewerbegebiet Bösenbirkig erläutert, ist die Nachfrage an Gewerbeflächen im Gemeindegebiet dauerhaft vorhanden. Die Gemeinde kann aber die Bereitstellung gewerblicher Bauflächen bei weitem nicht decken. Weder die im Flächennutzungsplan dargestellten gewerblichen Bauflächen im Osten des Hauptortes noch andere sinnvolle Flächen stehen der Gemeinde zur Verfügung. Im Ortsteil Bösenbirkig hat die Gemeinde Zugriff auf Flächen, um Gewerbeflächen zu entwickeln. Ziel bei dieser Ausweisung ist es auch, ortsansässigen Unternehmen die Möglichkeit zu geben, Gewerbeflächen anzubieten zu können.
Um den Eingriff in das Orts- und Landschaftsbild so gering wie möglich zu halten, sind diverse Eingrünungsmaßnamen und Vermeidungsmaßnahmen vorgesehen. Einzelheiten sind im Bebauungsplan nachzulesen. Die Ortsrandeingrünung wird auch im Flächennutzungsplan symbolisch dargestellt.

Abstimmungsergebnis: 14:0

  1. Zur Stellungnahme des „Bundesverwaltungsamtes“ vom 13.08.2019

Hiermit erhalte ich die bereits abgegebene Stellungnahme vom 11.10.2018 (K-VI-699-18-BBP) zu o.g. Beteiligung aufrecht.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

Stellungnahme vom 11.10.2018:
keine Einwendungen

Bitte bei zukünftigen TÖB-Beteiligungen ausschließlich die unten genannten Kontaktdaten des BAIUDBw in Bonn verwenden.

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Referat Infra I 3
Fontainengraben 200
53123 Bonn

  1. Zur Stellungnahme der PLEdoc GmbH vom 15.08.2019

Wir beziehen uns auf Ihre o.g. Maßnahme und teilen Ihnen hierzu mit, dass von uns verwaltete Versorgungsanlagen (der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber) von der geplanten Maßnahme nicht betroffen werden.

Hinsichtlich der Maßnahmen zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen entnehmen wir den Unterlagen, dass die Kompensationsmaßnahmen erst im weiteren Verfahren festgelegt werden bzw. keine Erwähnung finden.
Wir weisen darauf hin, dass durch die Festsetzung planexterner Ausgleichsflächen eine Betroffenheit von uns verwalteter Versorgungseinrichtungen nicht auszuschließen ist. Wir bitten um Mitteilung der planexternen Flächen bzw. um weitere Beteiligung an diesem Verfahren.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Gößweinstein nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Hinweis: Im BBP ist die Ausgleichsfläche berücksichtigt, dort sind auch keine Leitungen des Versorgungsunternehmens betroffen.

Abstimmungsergebnis: 14:0

  1. Zur Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 13.08.2019

Zur o.a. Planung haben wir bereits mit Schreiben vom 08.11.2018 Stellung genommen.
Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter.

Beschluss:

Die Stellungnahme wird von dem Marktgemeinderat Gößweinstein zur Kenntnis genommen. Es wird auf dem Beschluss vom 19.03.2019 verwiesen, bei dem alle Punkte abgewogen wurden. Der Beschluss vom 19.03.2019 behält weiterhin seine Gültigkeit.

Abstimmungsergebnis: 14:0

Stellungnahme vom 08.11.2018:
Gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes haben wir keine Einwände.
Wir werden im zugehörigen Bebauungsplan detaillierte Stellungnahme abgeben.

Beschluss vom 19.03.2019:
Es wird Kenntnis von den Behörden, Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden genommen, die keine Stellungnahme abgegeben oder keine Einwände geäußert haben.


In diesem Verfahrensschritt haben keine Stellungnahmen abgegeben:

Regierung von Oberfranken, Höhere Naturschutzbehörde
Wasserwirtschaftsamt Kronach
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken
Gewerbeaufsichtsamt
Industrie- und Handelskammer
Naturpark Fränkische Schweiz – Frankenjura
Bayern Netz GmbH
Vodafone-Kabel Deutschland GmbH

Beratung

Es wird darauf hingewiesen, dass auf eine gute Integration des Gebietes in die Landschaft geachtet werden soll. Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes soll weitgehend vermieden werden.
Eine Parzellierung des Gebietes ist noch nicht vorgesehen.

Beschluss

D. Der Marktgemeinderat Gößweinstein stellt die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Gößweinstein mit integriertem Landschaftsplan „Bösenbirkig Gewerbegebiet“ in der Fassung vom 01.10.2020 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.10.2020 10:29 Uhr