Widmung des Grundstückes Fl.Nr. 537/5, Gmkg. Gößweinstein (an der Martinswand), zur Ortsstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Marktgemeinderatssitzung, 22.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das neu vermessene Grundstück Fl.Nr. 537/5, Gmkg. Gößweinstein, Bereich „an der Martinswand“, ist derzeit nicht öffentlich gewidmet. Die Fläche soll in das Eigentum des Marktes Gößweinstein übergehen und mit dem Grundstück Fl.Nr. 537/1, Gmkg. Gößweinstein, verschmolzen werden. Die beiden derzeitigen Grundstückseigentümer stimmen der Widmung zu.
Das Weggrundstück erfüllt die Merkmale einer Ortsstraße, indem es dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage dient.
Deshalb soll die Fläche mit der Fl.Nr. 537/5, Gmkg. Gößweinstein, beginnend östl. Fl.Nr. 537, Gmkg. Gößweinstein, und endend nordöstl. Fl.Nr. 537/4, Gmkg. Gößweinstein, auf einer Länge von 36 m zur Ortsstraße gewidmet werden (Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 BayStrWG). Der Träger der Straßenbaulast ist der Markt Gößweinstein. Die Widmungsverfügung wird anschließend im Amtsblatt des Marktes Gößweinstein veröffentlicht und wird somit wirksam.
Beschluss
Die Fläche mit der Fl.Nr. 537/5, Gmkg. Gößweinstein, beginnend östl. Fl.Nr. 537, Gmkg. Gößweinstein, und endend nordöstl. Fl.Nr. 537/4, Gmkg. Gößweinstein, wird auf einer Länge von 36 m zur Ortsstraße gewidmet. Der Träger der Straßenbaulast ist der Markt Gößweinstein.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.07.2020 11:10 Uhr