Aufstellung des Bebauungsplanes "Morschreuth-Aussiedlerhof" für die Grundstücke Fl.-Nrn. 810, 810/1, 834 (Teilfläche) und 834/1, alle Gmkg. Morschreuth A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB B. Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB D. Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Marktgemeinderatssitzung, 30.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Marktgemeinderatssitzung 30.07.2020 ö 5

Sachverhalt

In der Marktgemeinderatssitzung am 28.05.2020 wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der Entwurf des Bebauungsplanes „Morschreuth-Aussiedlerhof“ vom 28.05.2020 wird unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse gebilligt.

Er ist mit Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.“  

Die beschlossenen Änderungen wurden in den Entwurf eingearbeitet. Dieser Entwurf wurde in der Zeit 22.06. bis 24.07.2020 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Ebenso fand eine nochmalige Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB statt und es wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Die abgegebenen Stellungnahmen wurden dem Marktgemeinderat zusammengefasst überlassen. Die Beschlussvorschläge sind nachfolgend abgebildet.

A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die Planung wurde von der Öffentlichkeit nicht im Rathaus eingesehen; Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.

B. Abstimmung mit Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

Nr.
Gemeinde
Stellungnahme
(Datum)
Keine Stellungnahme abgegeben

Keine Einwände
Keine weitere Beteiligung erwünscht
1
Ahorntal

X


2
Pottenstein



X
3
Obertrubach
09.07.2020

X

4
Egloffstein

X


5
Pretzfeld

X


6
Ebermannstadt

X


7
Wiesenttal

X


8
Waischenfeld

X



C. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

1. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bamberg, Außenstelle Forchheim, 06.07.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

2. Regierung von Oberfranken, 22.06.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

3. Regionaler Planungsverband Oberfranken -West, 23.07.20

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

4. Landratsamt Forchheim, FB 41, Bauamt rechtlich, 24.07.20

Der Planungswille der Gemeinde sieht die Ergänzung mit dem von der Bauwerberin geplanten Wohnhaus vor. Weitere Wohnhäuser sind nicht vorgesehen.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

5. Landratsamt Forchheim, Kreisbaumeister, 23.07.2020

Die Höhe des Kniestockes wurde mit Herrn Wendel vom FB 41 abgestimmt.
Die bestehenden Gebäude haben ebenfalls einen Kniestock von 170 cm. Das neue Gebäude passt sich somit in den Bestand ein.
Zudem ist bei der Bauweise mit Erdgeschoss und Dachgeschoss für die optimale Nutzbarkeit und Wohnraumschaffung im Dachgeschoss ein hoher Kniestock notwendig.

Beschluss:

Die Höhe des Kniestockes wird nicht geändert.

Abstimmungsergebnis: 16:0

6. Landratsamt Forchheim, FB 37, Müllabfuhr, 07.06.2020

Die Mülltonnen werden derzeit an einem Sammelpunkt im gemeinsamen Hofbereich der Anwesen abgeholt.

Beschluss:

Die Aufstellung der Müllbehälter erfolgt analog der bisherigen Aufstellung in der Vergangenheit.

Abstimmungsergebnis: 16:0

7. Landratsamt Forchheim, FB 32, Straßenverkehr, 19.06.2020

Der Passus wurde im Bebauungsplan in der Fassung vom 28.05.2020 unter Punkt 11. Bereits ergänzt.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

8. Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern, 18.06.20

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

9. Wasserwirtschaftsamt Kronach, 02.07.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

10. Bayernwerk, 09.07.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

11. Telekom, 19.06.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

12. Landratsamt Forchheim, Untere Naturschutzbehörde, 22.07.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

13. Landratsamt Forchheim, FB 44, Umweltschutz, Abfallrecht, Wasserrecht, 20.07.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.


In diesem Verfahrensschritt haben keine Stellungnahmen abgegeben:

Amt für Ernährung, LW und Forsten, LW
Amt für Ernährung, LW und Forsten, Forst
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Kreisbrandrat
Kreisheimatpfleger
Regierung von Oberfranken, Höhere Naturschutzbehörde
Zweckverband zur Abwasserentsorgung Trubachtal
Zweckverband zur Wasserversorgung Wichsensteingruppe
Bundesverwaltungsamt
Industrie- und Handelskammer Oberfranken
Handwerkskammer Oberfranken

Beschluss

D. Der Marktgemeinderat Gößweinstein beschließt den Bebauungsplan  „Morschreuth-Aussiedlerhof“ in der Fassung vom 28.05.2020 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.08.2020 11:13 Uhr