Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Fl.-Nrn. 810, 810/1, 834 (Teilfläche) und 834/1, alle Gmkg. Morschreuth A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB B. Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB D. Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Marktgemeinderatssitzung, 30.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Marktgemeinderatssitzung 30.07.2020 ö 4

Sachverhalt

In der Marktgemeinderatssitzung am 28.05.2020 wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes „Morschreuth-Aussiedlerhof“ vom 28.05.2020 wird unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse gebilligt.

Er ist mit Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.“  

Die beschlossenen Änderungen wurden in den Entwurf eingearbeitet. Dieser Entwurf wurde in der Zeit 22.06. bis 24.07.2020 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Ebenso fand eine nochmalige Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB statt und es wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Die abgegebenen Stellungnahmen wurden dem Marktgemeinderat zusammengefasst überlassen. Die Beschlussvorschläge sind nachfolgend abgebildet.

A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die Planung wurde von der Öffentlichkeit nicht im Rathaus eingesehen; Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.

B. Abstimmung mit Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

Nr.
Gemeinde
Stellungnahme
(Datum)
Keine Stellungnahme abgegeben

Keine Einwände
Keine weitere Beteiligung erwünscht
1
Ahorntal

X


2
Pottenstein



X
3
Obertrubach
09.07.2020

X

4
Egloffstein

X


5
Pretzfeld

X


6
Ebermannstadt

X


7
Wiesenttal

X


8
Waischenfeld

X



C. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

1. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bamberg, 06.07.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

2. Regierung von Oberfranken, Bergamt, 14.07.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

3. Deutsche Telekom Technik GmbH, 21.07.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

4. Landratsamt Forchheim, FB 41, Bauamt rechtlich, 17.07.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

5. Landratsamt Forchheim, FB 44, Umweltschutz, 20.07.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

6. Landratsamt Forchheim, FB 42, Untere Naturschutzbehörde, 22.07.2020

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

In diesem Verfahrensschritt haben keine Stellungnahmen abgegeben:

Amt für Ernährung, LW und Forsten, LW
Amt für Ernährung, LW und Forsten, Forst
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Kreisbrandrat
Kreisheimatpfleger
Landratsamt Forchheim, FB 37, Müllabfuhr
Wasserwirtschaftsamt Kronach
Regierung von Oberfranken, Höhere Landesplanungsbehörde
Regierung von Oberfranken, Höhere Naturschutzbehörde
Zweckverband zur Abwasserentsorgung Trubachtal
Zweckverband zur Wasserversorgung Wichsensteingruppe
Regionaler Planungsverband Bundesverwaltungsamt
Bayernwerk
Industrie- und Handelskammer Oberfranken
Handwerkskammer Oberfranken

Beschluss

D.  Der Marktgemeinderat Gößweinstein stellt die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Gößweinstein „Morschreuth-Aussiedlerhof“ in der Fassung vom 28.05.2020 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.08.2020 11:13 Uhr