Fl.Nr. 265/11, Gmkg. Gößweinstein; Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wintergartens


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.12.2020 ö 4

Sachverhalt

Am bestehenden Wohnhaus soll ein Wintergarten in der Größe von ca. 3,50 m x. 6,50 m Grundfläche angebaut werden, um zusätzlichen Wohnraum zu gewinnen. Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „A“ Stemperhof-Büchenstock-Steinacker, von welchem eine Befreiung wie folgt benötigt wird:
  • Überbauung der Baugrenze in südöstliche Richtung (Errichtung Wintergarten außerhalb des vorgesehenen Baufensters)

Beschluss

Die erforderliche Befreiung für die Errichtung des Wintergartens außerhalb des vorgesehenen Baufensters (in südöstliche Richtung) wird nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „A“ Stempferhof-Büchenstock-Steinacker erteilt.
Der Bauvoranfrage für den Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus auf der Fl.Nr. 265/11 der Gemarkung Gößweinstein wird nach § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.12.2020 15:42 Uhr