Fl.Nr. 105, Gmkg. Gößweinstein;
Laufsteg als Stahl-Glas-Konstruktion an der Burg Gößweinstein
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.12.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im oberen Burghof der Burg soll an der Nord-/Nordwestseite ein Laufsteg aus einer Stahl-Glas-Konstruktion errichtet werden. Der Laufsteg ragt mit einer Grundfläche von ca. 10 m x 10 m aus der Burganlage frei ins Tal hinaus und befindet sich somit über den Bäumen.
Neben der Burg selbst soll der Laufsteg eine weitere Attraktion werden und somit mehr Besucher auf die Burg ziehen.
Da die Burg bereits ein Ausflugsziel in Gößweinstein ist, aber die Zufahrt für Besucher nicht gestattet (Sperrung der Zufahrt mit VZ 250) sowie ein zusätzlich längerer Aufenthalt eher unwahrscheinlich (keine Gastronomie vorhanden) ist, wird von einem Nachweis von Stellplätzen für den neuen Laufsteg an der Burg
abgesehen.
Beschluss
Der Errichtung eines Laufsteges aus einer Stahl-Glas-Konstruktion an der Burg Gößweinstein, Fl.Nr. 105, mit einer Grundfläche von 10 m x 10 m, frei auskragend, wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt.
Auf den Nachweis von Stellplätzen wird verzichtet, weil:
a) die Zufahrt für den Fahrzeugverkehr zur Burg gesperrt ist
b) die Burg bereits ein Ausflugsziel in Gößweinstein ist und
c) ein zusätzliches längeres Verweilen wegen z.B. nichtvorhandener Gastronomie nicht unbedingt gegeben ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.12.2020 15:42 Uhr