Fl.Nr. 858/15 und 858/16, Gmkg. Gößweinstein; Neubau Einfamilienwohnhaus mit Carport


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.11.2020 ö 3

Sachverhalt

Für die beiden Baugrundstücke Fl.Nr. 858/15 und 858/16 der Gemarkung Gößweinstein wurde ein Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport vorgelegt. Die betreffenden Baugrundstücke befinden sich innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplans -1. Änderung des Bebauungsplans „Büchenstock-Erweiterung“, von dem nachstehende Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB beantragt werden:
  1. Überschreitung der Baugrenze an der Westseite des geplanten Wohnhauses
  2. Bebauung von 2 Baugrundstücken

Entsprechende Befreiungen wurden bereits für Bauvorhaben in unmittelbarer Nachbarschaft erteilt.

Beschluss

Für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und Geräteraum auf den Fl.Nrn. 858/15 und 858/16 der Gemarkung Gößweinstein wird das gemeindliche Einvernehmen nach Art. 36 BayBO erteilt. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans für die Überschreitung der Baugrenze an der Westseite und der Bebauung über 2 Baugrundstücke wird nach § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.12.2020 11:16 Uhr