Fl.Nr. 48/6, Gmkg. Leutzdorf; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.10.2020 ö 3

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 48/6 der Gemarkung Leutzdorf soll ein Einfamilienwohnhaus mit Garagen errichtet werden. Im betreffenden Grundstück sind die Ver- und Entsorgungsleitungen noch nicht vorhanden, da das ursprüngliche Grundstück (Fl.Nr. 48) geteilt wurde. Die entsprechenden Leitungen sind von den Ver- und Entsorgern in das Grundstück noch zu verlegen. Die Erschließung des Grundstückes ist dennoch gesichert, da das Grundstück an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzt.

Beschluss

Für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen auf der Fl.Nr. 48/6 der Gemarkung Leutzdorf wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.10.2020 10:58 Uhr