Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Rodung von Wald nach Art. 9 BayWaldG für eine Teilfläche von Fl.Nr. 325, Gmkg. Leutzdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.09.2020 ö 4

Sachverhalt

Das Grundstück Fl.Nr. 325 weist insgesamt eine Fläche von 3,21 ha aus, wovon ca. 0,6 ha als Wald ausgewiesen und im Flächennutzungsplan auch entsprechend dargestellt sind. Laut Antragstellung sollen von diesen 0,6 ha 0,2 ha in unmittelbarer Nähe der bestehenden landwirtschaftlichen Gebäude gerodet werden, da es immer häufiger zu Sturmschäden an den Gebäuden kommt. Die Nutzung dieser Teilfläche soll künftig landwirtschaftlich (Lagerflächen, Gebäude) erfolgen.
Grundsätzlich spricht der Flächennutzungsplan (Waldfunktionsplan) gegen eine Rodung, lässt jedoch in diesem Fall eine Ausnahme zu, da die Fläche nur als „sonstige Waldfläche“ dargestellt ist und auf Antrag einer Rodung zugestimmt werden kann.

Beratung

Es wird angefragt, ob die beantragte Fläche bereits gerodet wurde, was seitens der Verwaltung bejaht wird. Seitens der Marktgemeinderäte wird weiter mitgeteilt, dass somit im Nachgang der Antrag gestellt wurde und die Zustimmung nun nachträglich erfolgen soll, was für Unmut  sorgt.

Beschluss

Gegen eine Rodung einer Teilfläche von ca. 0,2 ha auf der Fl.Nr. 325 der Gemarkung Leutzdorf für eine landwirtschaftliche Nutzung werden keine Einwendungen erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 4

Datenstand vom 22.09.2020 14:54 Uhr