Fl.Nr. 228 und 228/5, Gmkg. Gößweinstein; Bauvoranfrage für den Neubau Wohn- und Praxisgebäude Gößweinstein


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.07.2020 ö 7

Sachverhalt

Auf den Grundstücken Fl.Nr. 227/4, 228 und 228/5 der Gemarkung Gößweinstein soll ein Neubau für eine Arztpraxis und Wohnung entstehen. Ein Teilbereich der Grundstücke befindet sich innerhalb des rechtsgültigen Bebauungsplanes „A“ Stemperhof – Büchenstock – Steinacker, von denen Befreiungen wie folgt beantragt werden:
  1. Überschreitung der Baugrenzen
  2. Dachneigung und Dachform (Die Bedachung des erdgeschossigen Baukörpers ist ge-
genüber dem Hauptbaukörper untergeordnet und wird als begrünte Flachdachkonstruktion ausgebildet. Der Hauptbaukörper erhält ein Satteldach mit ca. 27° Dachneigung)
  1. Änderung der Firstrichtung (nun Südwest – Nordost gegenüber Nordwest – Südost
  2. Garagenausbildung (hier offene Stellplätze, kein Anbau an Gebäude)
  3. Dacheindeckung (hier Biberdeckung in anthrzitfarbig)
Für das Bauvorhaben sind laut Planungsunterlagen 30 Stellplätze auf dem Grundstück dargestellt.

Beschluss

Für den Neubau eines Wohn- und Praxisgebäudes auf den Grundstücken Fl.Nr. 227/4, 228 und 228/5 der Gemarkung Gößweinstein wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „A“ Stempferhof – Büchenstock – Steinacker wird nach § 31 Abs. 2 BauGB für die
  1. Überschreitung der Baugrenzen
  2. Dachneigung und Dachform (Die Bedachung des erdgeschossigen Baukörpers ist ge-
genüber dem Hauptbaukörper untergeordnet und wird als begrünte Flachdachkonstruktion ausgebildet. Der Hauptbaukörper erhält ein Satteldach mit ca. 27° Dachneigung)
  1. Änderung der Firstrichtung (nun Südwest – Nordost gegenüber Nordwest – Südost
  2. Garagenausbildung (hier offene Stellplätze, kein Anbau an Gebäude)
  3. Dacheindeckung (hier Biberdeckung in anthrzitfarbig)
zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.07.2020 11:58 Uhr