Fl.Nr. 537/4, Gmkg. Gößweinstein; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.07.2020 ö 5

Sachverhalt

Das beantragte Bauvorhaben wurde bereits in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 26.05.2020 als Anfrage behandelt und die Zustimmung grundsätzlich erteilt.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „B“ Bauersleite. Wie bereits berichtet, sind auf dem Grundstück Fl.Nr. 537 nun bis zu 5 Wohnhäuser geplant, was im Vorfeld mit dem Landratsamt besprochen wurde.
Zwischenzeitlich erfolgte die Vermessung für das betreffende Baugrundstück, welches nun die Fl.Nr. 537/4 besitzt, auf dem ein Einfamilienwohnhaus mit Garage und Stellplatz errichtet werden soll. Von den Festsetzungen des Bebauungsplans werden Befreiungen für das geplante Bauvorhaben wie folgt notwendig:
  • Befreiung für die Abweichung von der Firstrichtung (hier: West-/Ostrichtung)
  • Befreiung für einen höheren Kniestock (hier: bis ca. 1,25 m)
  • Befreiung für ein weitere Vollgeschoss (hier: 2 Vollgeschosse)
  • Befreiung von der Anbaupflicht der Garage an das Wohnhaus (hier: freistehend)
  • Befreiung von der Dachform für die Garage (hier: Flachdach)
  • Befreiung für die Überbauung von den Baugrenzen (hier: nordwestlich).
Die vorstehenden Befreiungen wurden alle bereits in der Sitzung am 26.05.2020 besprochen.

Erschließung:
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Im betreffenden Baugrundstück sind für Wasser und Abwasser keine Hausanschlüsse vorhanden. Diese müssen von den Haupttrassen im Weg Fl.Nr. 533 noch in das Baugrundstück verlegt werden.
Anbindung an die öffentliche Verkehrsfläche
Die Anbindung an die öffentliche Verkehrsfläche ist derzeit nicht gegeben. Der Markt Gößweinstein erwirbt deshalb eine Teilfläche (Fl.Nr. 537/5) aus dem Grundstück Fl.Nr. 537 und wird dies künftig zur öffentlichen Verkehrsfläche widmen, ggf. auch eine Verschmelzung mit Fl.Nr. 537/1) beantragen. Ist die Widmung erfolgt, ist die öffentliche Erschließung gesichert.

Beschluss

Dem Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf der Fl.Nr. 537/4 der Gemarkung Gößweinstein wird unter der folgenden Auflage zugestimmt, dass das Grundstück Fl.Nr. 537/5 der Gemarkung Gößweinstein zur öffentlichen Verkehrsfläche gewidmet wird. An den Marktgemeinderat ergeht die Empfehlung,  die entsprechende Wegewidmung vorzunehmen.

Für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf der Fl.Nr. 537/4 der Gemarkung Gößweinstein werden nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „B“ Bauersleite folgende Befreiungen erteilt:
  • Befreiung für die Abweichung von der Firstrichtung (hier: West-/Ostrichtung)
  • Befreiung für einen höheren Kniestock (hier: bis ca. 1,25 m)
  • Befreiung für ein weitere Vollgeschoss (hier: 2 Vollgeschosse)
  • Befreiung von der Anbaupflicht der Garage an das Wohnhaus (hier: freistehend)
  • Befreiung von der Dachform für die Garage (hier: Flachdach)
  • Befreiung für die Überbauung von den Baugrenzen (hier: nordwestlich).

Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB mit der vorstehenden Auflage erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.07.2020 11:58 Uhr