Fl.Nr. 229, Gmkg. Gößweinstein; 2. Tekturantrag zum Bauantrag BV 2003/0320, Umbau der Physiotherapiepraxis und zweier Besprechungsräume


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.07.2020 ö 4

Sachverhalt

Im Hotel Stempferhof erfolgen verschiedene Umbaumaßnahmen. So werden die Räumlichkeiten der Physiotherapiepraxis und zweier Besprechungsräume umgebaut zu Gästezimmern. In den unterschiedlichen Etagen des Hotels werden in manchen Gästezimmern die Nasszellenbereiche erneuert, z. T. auch die Gästezimmer selbst verändert. An den Clubraum im Erdgeschoss erfolgt der Anbau eines Wintergartens, ebenso erhält der Gastraum (Restaurant) einen Anbau. Die Veränderungen im Gebäude erfolgen ohne jegliche baukonstruktive Veränderung des Tragwerks.
Größere Veränderungen an der Außenansicht erfolgen im Bereich des Hauptzugangs (Vordach), des Restaurants und des Wintergartenanbaus. Ansonsten werden lediglich kleinere Veränderungen an Dachaufbauten und den Fenstern vorgenommen, welche ohne nennenswerte Bedeutung sind.
Mit der Vergrößerung des Restaurants wird die Baugrenze überschritten. Eine Befreiung hinsichtlich der Baugrenzenüberschreitung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „A“ Stempferhof – Büchenstock – Steinacker wird erforderlich.
An Stellplätzen werden laut Planung insgesamt 87 Stellplätze benötigt, 92 Stellplätze sind auf dem Baugrundstück und Fl.Nr. 233 bereits nachgewiesen.
Die Pläne für das Bauvorhaben werden in der Sitzung vorgestellt/gezeigt.

Beschluss

Für den 2. Tekturantrag zum Bauantrag BV 2003/320, Umbau der Physiotherapiepraxis und zweier Besprechungsräume in Gästezimmer sowie Erweiterung des Clubraumes um einen Wintergarten des Hotels Stempferhof auf der Fl.Nr. 229 der Gemarkung Gößweinstein wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Der Überschreitung der Baugrenzen für den Restaurantbereich wird nach § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.
Die erforderlichen Stellplätze sind auf dem Baugrundstück und dem Grundstück Fl.Nr. 233 der Gemarkung Gößweinstein nachzuweisen und mit einer Dienstbarkeit (für Fl.Nr. 233) zu sichern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.07.2020 11:58 Uhr