Fl.Nr. 37, Gmkg. Gößweinstein; Nutzungsänderung des bestehenden Gasthofes "Rose" zum Cafè mit Ferienwohnungen und Wohnungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.07.2020 ö 2

Sachverhalt

Für den ehemaligen Gasthof „Rose“ wurde eine Bauvoranfrage für die Nutzungsänderung und den damit verbundenen Umbau beantragt.
Gleichzeitig stellt der Planfertiger folgende Anfragen:
  1. Nutzungsänderung der Gastronomie zum Cafè mit Bäckereiverkauf im EG
  2. Nutzungsänderung der Beherbergungsstätte zu Ferienwohnungen im 1. OG
  3. Errichtung von 3 – 4 Mietwohnungen im 2. OG und DG (3. OG)
  4. Umgestaltung der Fassade durch Schaffung eines großen Zugangs für das Cafè mit bäckereiverkauf auf der Südwestseite
  5. Genehmigung einer neuen Anlieferzone für Bäckerei und Cafè auf der Nordwestseite
  6. Zustimmung zur Stellplatzberechnung mit Antrag auf Ablösung fehlender Stellplätze beim Markt Gößweinstein
Die Pläne hierzu werden in der Sitzung vorgestellt.

Für das Bauvorhaben sind insgesamt 32 Stellplätze gemäß der Stellplatzsatzung des Marktes Gößweinstein vom 18.07.2018 notwendig, wovon 2 Stellplätze (Garagen) vorhanden sind. Auf dem Baugrundstück können keine weiteren Stellplätze mehr nachgewiesen werden. Gemäß § 5 können Abweichungen von der Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilt werden. Es wird deshalb vorgeschlagen, eine Abweichung von der Stellplatzsatzung zu erteilen, so dass von den 30 erforderlichen Stellplätzen 20 Stellplätze abzulösen sind.
Mit dem Bauwerber ist eine Anpachtung auf einem gemeindlichen Grundstück besprochen.

Beschluss

Der Nutzungsänderung des bestehenden Gasthofes „Rose“ zum Cafè mit Ferienwohnungen und Wohnungen auf der Fl.Nr. 37 der Gemarkung Gößweinstein wird unter folgenden Voraussetzungen zugestimmt:
  1. Das 20 Stellplätze vom Bauwerber abgelöst werden
  2. Dass das Landratsamt Forchheim als Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit dem Markt Gößweinstein gemäß § 5 der Stellplatzsatzung vom 18.07.2018  eine Abweichung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.07.2020 11:58 Uhr