Fl.Nr. 424/10, Gmkg. Gößweinstein; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.06.2020 ö 5

Sachverhalt

Die Errichtung dieses Einfamilienhauses mit Doppelgarage war bereits Gegenstand der Bauausschusssitzung vom 17.03.2020, TOP 3, als Bauvoranfrage, worauf verwiesen wird.
Von den Antragstellern wurde das Bauvorhaben hinsichtlich der Höhenfestsetzung, der Gesamthöhe des Wohnhauses sowie der Lage (Baugrenze) betreffend umgeplant, so dass die Beschattung auf das westlich gelegene Grundstück nun geringer ausfällt.

Für das Bauvorhaben gilt der rechtsverbindliche Bebauungsplan „C“ Am Sportplatz, von welchem nach § 31 abs. 2 BauGB Befreiungen wie folgt notwendig sind werden:
  1. Errichtung von 2 Vollgeschossen anstelle 1 Vollgeschoss
  2. Überschreitung der Baugrenze bei der Eingangsüberdachung
  3. 2 Wohneinheiten (Hauptwohnung und Einliegerwohnung) anstelle 1 Wohnung
  4. Kniestock bis 1,47 m anstelle 0,50 m
  5. Errichtung eines Dacherkers anstelle keiner Dacherker.
  6. Überschreitung der Fußbodenoberkante über Terrain bis ca. 1,20 m gegenüber festgesetzten 0,50 m

Bei den notwendigen Befreiungen a bis e wurden bereits bei vorangegangenen Bauvorhaben Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt. Zu Punkt f bisher noch nicht.
Gegenüber der ursprünglichen Planung vom Februar 2020 ist das Wohnhaus nun innerhalb der Baugrenzen (Ausnahme Eingangsüberdachung), die Garage ist mit dem Wohnhaus verbunden und besitzt ebenfalls ein Satteldach. Nach dem Planunterlagen ist das Wohnhaus nun 27 cm niedriger als gegenüber der ursprünglichen Planung.
Die neue Planung wirkt sich nun wegen der etwas niedrigeren Wohnhaushöhe und der Einhaltung der Baugrenzen beim Haus positiv auf eine geringere Beschattung des nördlich gelegenen Grundstückes (Fl.Nr. 424/10) aus.
Auf den Planunterlagen fehlen alle Nachbarunterschriften.

Beschluss

Für das Bauvorhaben auf Fl.Nr. 424/10 der Gemarkung Gößweinstein auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage werden Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplans „C“ Am Sportplatz wie folgt erteilt:

  1. Errichtung von 2 Vollgeschossen anstelle 1 Vollgeschoss
  2. Überschreitung der Baugrenze bei der Eingangsüberdachung
  3. 2 Wohneinheiten (Hauptwohnung und Einliegerwohnung) anstelle 1 Wohnung
  4. Kniestock bis 1,47 m anstelle 0,50 m
  5. Errichtung eines Dacherkers anstelle keiner Dacherker.
  6. Überschreitung der Fußbodenoberkante über Terrain bis ca. 1,20 m gegenüber festgesetzten 0,50 m.
Die Überschreitung der Fußbodenoberkante über Terrain von mehr als 0,50 m wird nur für dieses Baugrundstück wegen seiner besonderen Lage zu den Nachbargrundstücken erteilt.
Das gemeindliche Einvernehmen wird mit den vorstehenden Befreiungen nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.06.2020 07:40 Uhr