Fl.Nr. 52/6, Gmkg. Kleingesee; Dachgeschossausbau zum Zweifamilienwohnhaus


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.06.2020 ö 4

Sachverhalt

Für das bestehende Wohnhaus wird ein Dachgeschossausbau beantragt welches dadurch zu einem Vollgeschoss wird. Gleichzeitig wird eine Terrassenüberdachung im Erdgeschoss mit beantragt. Für die beantragten Baumaßnahmen sind Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Am Pressknock“ erforderlich:
  1. 2 Vollgeschosse, zulässig 1 Vollgeschoss
  2. Dachaufbauten teilweise mehr als die Hälfte der Trauflänge, zulässig max. ein Drittel der Trauflänge
  3. Überschreitung der Baugrenzen für den Anbau im Erdgeschoss in südöstliche Richtung
  4. Ausweisung von 2 Stellplätzen außerhalb der Baugrenzen.

Durch den Dachgeschossausbau verändert sich die Firsthöhe des Hauses nicht. Das zweite Vollgeschoss ergibt sich aufgrund zusätzlicher und veränderter Dachaufbauten.
Bis auf die erhebliche Abweichung bei den Dachaufbauten wurden schon Befreiungen erteilt.

Beratung

Bei der vorangegangenen Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass für die zwei neuen Stellplätze die Zufahrt über einen öffentlichen Parkplatz vor dem Haus erfolgt, welcher dann nicht mehr nutzbar ist. Mit dem Bauherrn konnte vor Ort eine neue Stellplatzfläche gefunden werden. Diese wird nun auf der Grünfläche neben der Garagenzufahrt errichtet.
Der Beschluss bezieht sich auf die geänderte Stellplatzfläche. Der Bauantrag ist deshalb vor der Weitergabe an das LRA zu ändern.

Beschluss

Für den Dachgeschossausbau zum Vollgeschoss und die Terrassenüberdachung auf der Fl.Nr. 52/6 der Gemarkung Kleingesee werden die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB wie folgt erteilt:
  1. 2 Vollgeschosse, zulässig 1 Vollgeschoss
  2. Dachaufbauten teilweise mehr als die 1/2 der Trauflänge, zulässig max. 1/3 der Trauflänge
  3. Überschreitung der Baugrenzen für den Anbau im Erdgeschoss in südöstliche Richtung
  4. Ausweisung von 2 Stellplätzen außerhalb der Baugrenzen.
Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.06.2020 07:40 Uhr