Europäische Wasserrahmenrichtlinie; Umsetzungskonzept 2_FO60 Püttlach, Ailsbach u.w.


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.05.2020 ö 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 05.05.2020 teilt das Wasserwirtschaftsamt (WWA) Hof mit, dass der geplante Termin zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom 31.03.2020 zum Umsetzungskonzept 2_FO60 (Püttlach, Ailsbach u.w.) aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie abgesagt werden musste. Zudem ist nicht absehbar, wann dieser Termin in geplanter Form nachgeholt werden kann. Als Träger öffentlicher Belange erhalten wir deshalb die Unterlagen in Schriftform, um Anregungen und Einwände bis spätestens zum 15.06.2020 (Vorlage bei Markt bis spätestens 10.06.2020) einzubringen.
Sofern keine Rückmeldung erfolgt, geht das WWA davon aus, dass die Maßnahmenplanung ohne Änderung akzeptiert wird.
Die Planunterlagen des WWA`s sind der Beschlussvorlage beigefügt.
Sofern Anregungen/Einwände bestehen, werden diese bereits in der Sitzung protokolliert. Es besteht auch noch die Möglichkeit Anregungen/Einwände an die Verwaltung (Bauamt) bis spätestens 08.06.2020 zu melden.

Beratung

Es wird die Anfrage gestellt, warum dieser Tagesordnungspunkt nicht im Marktgemeinderat behandelt wird, da die geplanten Maßnahmen vom WWA doch sehr umfangreich sind. Hierzu wird mitgeteilt, dass dies in die Zuständigkeit des Bau- und Umweltausschusses fällt.
Zu den geplanten Maßnahmen des WWA`s werden folgenden Fragen gestellt:
  • Ist der in Planung befindliche Fuß-/Radweg zwischen Behringersmühle und Tüchersfeld berücksichtigt?
  • Welche Einschränkungen sind für die landwirtschaftliche Nutzung zu befürchten
  • Welche Einschränkung sind für die Grundstücksbesitzer zu erwarten?
  • Inwieweit erfolgt eine Ausweitung von naturnahen Flächen/eigendynamischer Gewässerentwicklung (der Natur und Tierwelt sich selbst überlassen)
  • In welchen Zeitraum sollen die geplanten Maßnahmen umgesetzt?
  • Wie und wann erfolgt eine Bürgerbeteiligung-/information
Aufgrund vieler offener Fragen kann der Markt als Träger öffentlicher Belange derzeit keine Stellungnahme abgeben. Vielmehr wird das WWA gebeten, die geplanten Maßnahmen im Gremium vorzutragen und zu erläutern. Bis dies erfolgt ist, ist eine Fristverlängerung für die Behördenbeteiligung durch die Verwaltung zu beantragen.

Beschluss

Aufgrund vieler offener Fragen kann der Markt als Träger öffentlicher Belange derzeit keine Stellungnahme abgeben. Vielmehr wird das WWA gebeten, die geplanten Maßnahmen im Gremium vorzutragen und zu erläutern. Bis dies erfolgt ist, ist eine Fristverlängerung für die Behördenbeteiligung durch die Verwaltung zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.05.2020 15:29 Uhr