Stadt Ebermannstadt; Bebauungsplan Nr. 5b "Friedhof Süd" - 4. Änderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.05.2020 ö 2

Sachverhalt

Innerhalb des Geltungsbereichs befindet sich auf dem Grundstück Fl.Nr. 640/2 eine seit rund 30 Jahren ortsansässige Schreinerei, die gegenwärtig ihre Erweiterung plant. Es ist beabsichtigt die bestehende Schreinerei um eine Fertigungshalle mit Zwischenbau auf den Grundstücken Fl.Nrn. 640/2 sowie 643 zu erweitern.
Im Rahmen der Festsetzungen (Mischgebiet mit Nutzungsbeschränkung 55/40 dB(A)) des bestehenden, rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 5b „Friedhof Süd“ ist die, aus Sicht der Stadt Ebermannstadt wünschenswerte Erweiterung, planungsrechtlich nicht möglich.
Zur Ermöglichung der geplanten Erweiterung der Schreinerei wird die Änderung des Bebauungsplans erforderlich, welcher im Rahmen der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt wird.
Der Umgriff des Plangebiets beträgt ca. 12.000 qm, die festgesetzte GRZ liegt bei 0,4. Daraus folgt eine Grundfläche zur Bebauung von 4.800 qm.
Weitere Einzelheiten zur 4. Änderung sind auf der Homepage der Stadt Ebermannstadt unter dem Link:


ersichtlich.

Belange des Marktes Gößweinstein werden durch die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5b „Friedhof Süd“ nicht beeinträchtigt.

Beschluss

Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5b „Friedhof Süd“ der Stadt Ebermannstadt wird zur Kenntnis genommen. Beeinträchtigungen für den Markt Gößweinstein sind dadurch nicht zu erwarten. Einwendungen werden deshalb nicht erhoben.
Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist nicht mehr notwendig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.05.2020 15:29 Uhr